2. Verrechnung Eigenbetriebe

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Lösung für den Interessen-gegensatz zu entwickeln, der zwischen einigen Eigenbetrieben Kultur bei der Planung und Verrechnung von Dienstleistungen besteht. Dabei müssen sowohl die Möglichkeit für Haushaltskonsolidierungen als auch Transparenz und detaillierte Zuordnung der Kostenrechnungen gewährleistet sein. Neue Vereinbarungen sind vertraglich zu fixieren.

Begründung:

Bei den Eigenbetrieben Kultur, Gewandhaus, Leipziger Oper, Schauspiel Leipzig und Theater der Jungen Welt bestehen unterschiedliche Interessen bezüglich der Planung und Verrech-nung von Dienstleistungen. Der Konflikt gründet einerseits auf dem Zwang zur Haushalt-konsolidierung, andererseits auf der Erwartung der dienstleistenden Betriebe, dass die erteilten Aufträge die vorhandenen Ressourcen auslasten.

Die genannten Betriebe verrechnen pro Wirtschaftsjahr folgende Leistungen: die der Oper zugeordneten Werkstätten liefern Kostüme und Dekoration an Schauspiel und Jugendtheater, das Gewandhausorchester spielt im Großen Haus der Oper, in Diskussion ist die Mitwirkung des Opernchors an Konzerten im Gewandhaus. Seit der Bildung der Eigenbetriebe wurde zwischen Oper und Gewandhaus pauschal vergütet in einem gewohnheitsmäßig feststehenden Prozentsatz, der nicht immer den tatsächlichen Leistungen entspricht. Die Verrechnung mit den Werkstätten wurde bereits verändert, jedoch zögerlich und unvollständig. Die Argumente der “Dienstleister” für Planungssicherheit und Erhalt der Arbeitsplätze und der Zwang zu Einsparungen bei den “Dienstleistungsempfängern” stehen sich gegenüber. Ver-träge mahnt das Rechnungsprüfungsamt seit Jahren an. Lösungsziel sollte sein, Aufwand und Kosten im echten Maß dort auszuweisen, wo die Leistungen in Anspruch genommen werden, und eine detaillierte Abrechnung pro Sparte und Inszenierung innerhalb der Betriebe zu sichern.