Anfrage der SPD-Fraktion

 

Seit 1. August 2009 ist erstmals das gesamte Vorschuljahr kostenfrei. Der Freistaat Sachsen übernimmt den kompletten Eltern-Anteil an den Betreuungskosten im letzten Jahr vor der Einschulung.

Allerdings besteht in Sachsen die Möglichkeit sowohl für die Eltern, deren Kinder vom 01.07.2010 bis 30.09.2010 das sechste Lebensjahr vollenden, auf Antrag ihre Kinder früher einschulen zu lassen, als auch für den Amtsarzt eine Schulbefähigung zurückzustellen.

Deshalb fragen wir:

Müssen Eltern die Elternbeiträge zurückzahlen, wenn

1. ihre Kinder zu den so genannten “Kann-Kindern” zählen (Vollendung des 6. Lebensjahres vom 01.07 bis 30.09) oder vorzeitig eingeschult werden sollen, auch bereits in der Schule angemeldet sind und die Anmeldung von den Eltern später zurückgezogen wird?
2. die “Kann-Kinder” oder die vorzeitigen Einschulungen vom Amtsarzt keine Schulbefähigung erhalten?
3. regulär schulpflichtige Kinder keine amtsärztliche Schulbefähigung erhalten?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)