Antragsteller: SPD-Fraktion

Künftig betreibt die Kommune nur eine begrenzte Anzahl Altenpflegeheime, ca. 500 Plätze, deren Wirtschaftlichkeit auch unter dem Aspekt der sozial verträglichen Kosten für die Bewohner gesichert ist. Heime, die dieses Kriterium nicht erfüllen können, sind per Ausschreibung zu veräußern.

Begründung

In der Vergangenheit war das Betreiben von Altenpflegeheimen durch die Stadt Leipzig ein wichtiger Aspekt der Daseinsvorsorge für alte und pflegebedürftige Menschen. Durch einschneidende Änderungen auf dem Gebiet der stationären Altenpflege spielt dieses Kriterium keine entscheidende Rolle mehr.

1995 gab es in Leipzig 4616 Dauerpflegeplätze, von denen 60 % in kommunaler Trägerschaft waren. 2001 waren es 4441 Dauerpflegeplätze, davon 35 % in kommunaler Trägerschaft. Für 2005 sind 5100 Dauerpflegeplätze prognostiziert, davon 21 % in kommunaler Trägerschaft.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist ein kommunaler Anteil von max. 10 % ausreichend und läßt eine wirtschaftliche Betriebsführung zu.

Eine Veräußerung von Heimen wird die Anzahl der Pflegeplätze nicht vermindern. Die Kosten für die Bewohner werden sich nicht erhöhen, da diese – besonders für geförderte Heime – von Pflegekassen und Landeswohlfahrtsverband in intensiven Kostensatzverhandlungen festgelegt werden und ein Teil der kommunalen Heime ohnehin im oberen Preissegment angesiedelt sind. Durch die hohe Versorgungsquote ist mit einem intensiver werdenden Wettbewerb zu rechnen, der zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis für die Bewohner aller Heime führen wird. Die Veräußerung der Heime kann auf mehreren Ebenen zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen.