Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Neuordnung von Kopierkosten des Unterrichtsmaterials in Schulen (nach dem Urteil des OVG Bautzen), die derzeitigen Leasingverträge zu analysieren.
2. Die Stadtverwaltung prüft, ob die derzeitigen Leasingverträge für die Kopiergeräte an den Schulen synchronisiert und durch neue Verträge abgelöst werden sollten, um die Kosten für die Kopien zu senken. Die Ausschreibungen sollten möglichst zu großen Losen zusammengefasst werden.
3. Es wird weiterhin geprüft, ob die zentrale Beschaffung von Papier, Toner und weiteren Büromaterial zu weiteren Einsparungen führen kann.

Begründung:
Das Urteil des OVG Bautzen besagt, dass der Schulträger keinen Anspruch auf Erstattung von Kopierkosten durch die Eltern hat. Die Stadt Leipzig muss diese Kosten übernehmen. Im Rahmen der Neuordnung sollte die Stadt alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung prüfen.