Die Antwort der Stadtverwaltung zur Ratsversammlung am 21. März 2018 auf unsere Anfrage zur Konzeptvergabe “Kino der Jugend”

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1: Eine Verringerung des Zeitraums bis zum Vergabeverfahren wird als nicht geeignet erachtet. Um einen reibungslosen Ablauf der Konzeptvergabe zu gewährleisten, ist es notwendig, derzeit noch offene Fragestellungen zu klären, wozu im April zu einer weiteren Ämterberatung eingeladen wird. Beispielhaft sind hier die Klärung der Vergabekriterien, die Zusammensetzung des Vergabegremiums und der Umgang mit dem Störfallbetrieb Vopelius im Zusammenhang mit den Seveso-III-Richtlinien zu nennen. Durch die Art der Konzeptvergabe haben die potenziellen Betreiber Zeit, Fördermittel auch nach der Vergabe zu beantragen.

Zur Frage 2: Die Stadt Leipzig steht nicht im direkten Kontakt mit den Betreibern, um den Ablauf bzw. das Ausschreibungsverfahren in Konzeptvergabe mit Anhandgabe nicht zu gefährden; das ist ganz wichtig. Dieses muss neutral durchgeführt werden und allen potenziellen, gegebenenfalls der Stadt auch bis zur Abgabe der Konzepte nicht bekannten Bewerbern die gleiche Chance bieten. Während der Anhandgabe, welche mindestens ein Jahr betragen soll, wird durch die Stadt zu möglichen zur Verfügung stehenden Fördermitteln beraten. Während der festgelegten Anhandgabeperiode hat der ausgewählte Betreiber Zeit, um zum Beispiel seine Planungen und sein Konzept zu vervollständigen, Kostenschätzungen vorzunehmen und entsprechende Fördermittel zu beantragen.

Nachfrage der SPD-Fraktion:

Stadtrat Zenker (SPD): Sie sagten, es können Fördermittel beantragt werden. Betrifft das nur die kommunalen Fördermittel? Was ist mit anderen Fördermitteln, wie zum Beispiel Fördermittel im Bereich Denkmalschutz, Bundesfördermittel etc.? Darauf haben wir ja keinen Einfluss. Können die trotz der langen Frist auch beantragt werden?

Bürgermeisterin Dubrau: Das betrifft natürlich alle Fördermittel. Sie können in allen Bereichen Fördermittel beantragen.

Nachfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

Stadtrat Elschner (Bündnis 90/Die Grünen): Ich wollte noch einmal nachfragen, wann genau die Bewertungsmatrix in den Ausschüssen – Grundstücksverkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Kulturausschuss – vorgestellt wird. So war es ja verabredet. Ich sehe den Termin immer weiter nach hinten rücken. Wir entfernen uns immer weiter vom Stadtratsbeschluss. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei. Ich würde gerne wissen, ob von der Stadt bzw. vom Liegenschaftsamt mit Interessierten, die sich vorstellen könnten, das „Kino der Jugend“ zu betreiben, Ortsbesichtigungen durchgeführt oder Gespräche geführt werden.

Bürgermeisterin Dubrau: Auf Ihre erste Frage müsste ich Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lassen. Den Wert habe ich jetzt nicht hier. Das wird sich sicherlich auch erst in der Beratung im April herausstellen. – Zu Ihrer zweiten Frage müsste ich Herrn Albrecht um Antwort bitten.

Bürgermeister Albrecht: Herr Elschner, die Konzeptvergabe ist dennoch eine Art Ausschreibung. In dem Moment, wo wir vor einer Ausschreibung verbindliche Gespräche mit einzelnen Akteuren führen, binden wir uns ja. Insofern würde es, glaube ich, der Transparenz schaden, wenn wir uns vor dem Verfahren der Konzeptvergabe mit wem auch immer, egal mit welchen Verdiensten er ausgestattet ist, auf verbindliche Gespräche einließen. Ortsbesichtigungen sind, denke ich, kein Problem. Diese haben wir zum Beispiel mit der IG FORTUNA auch schon gemacht. Zur Erklärung: Diese Besichtigung wurde eben nicht gemacht, um dem hier in Rede stehenden Verfahren vorzugreifen, sondern weil es im Zuge der Umsetzung eines anderen Projekts, nämlich der Tage der Industriekultur, darum ging, ob man an den Tagen der Industriekultur dieses Gebäude einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.