Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass das Konzept autoarme Innenstadt, das 1993 auf Initiative der sozialdemokratischen Stadträte beschlossen wurde, nunmehr fortgeschrieben werden soll.
“Das Bestreben der Stadtverwaltung, die Verkehrsbelastung der Leipziger Innenstadt durch die Herausnahme des nicht notwendigen Autoverkehrs zugunsten der Aufenthaltsqualität der Fußgänger zu erhöhen, findet unsere Unterstützung” erklärt Stadtrat Dr. Joachim Fischer, Vorsitzender des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau.
Der vorgeschlagene Weg zur Einrichtung von sich kreuzenden Fußgängerzonen in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung wird befürwortet. Die dadurch entstehenden vier getrennten Ein- und Ausfahrtsbereiche für PKW und Anlieferfahrzeuge werden nach Ansicht der SPD-Fraktion letztlich auch zur Reduzierung des Autoverkehrs führen. Wichtig dabei ist, dass das Durchfahren der Innenstadt für Kraftfahrzeuge nicht mehr möglich sein wird. Die Gestaltung der vorgeschlagenen Ein- und Ausfahrtbereiche sichert in der vorliegenden Form, dass die Ausgabe weiterer Sondergenehmigungen zum Erreichen der zulässigen Parkanlagen nicht notwendig sein wird.
Das geplante Schleifensystem macht außerdem Sinn, da der Wirtschaftsverkehr künftig weniger durch (parkenden) Individualverkehr behindert wird.

Die SPD-Fraktion spricht sich für die Sperrung der Fußgängerzonen in der Innenstadt (Petersstraße, Hainstraße, Teil der Grimmaischen Straße) für den Radverkehr – mindestens zwischen 10 und 20 Uhr – aus. Im Gegenzug sind für Radfahrer Querungsmöglichkeiten durch das Stadtzentrum anzubieten. In Nord-Süd-Richtung bieten sich dafür die Achse Hallisches Tor – Reichsstraße – Neumarkt an. In Ost-West-Richtung ist eine solche Trasse ebenfalls, u.U. in abgeknickter Form, zu entwickeln.
An den Fußgängerzonen sind wie in der gesamten Innenstadt in ausreichender Zahl Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. Am Innenstadtring ist ein durchgängiger Radweg bzw. Radfahrfahrstreifen einzuplanen.

Für Taxis sind Abstellplätze in ausreichender Zahl und gut einsehbar bzw. durch entsprechende Hinweisschilder erkennbar vorzusehen. Das Wenden der Taxis bei der Abfahrt hat so zu erfolgen bzw. die Stellplätze sind so anzuordnen, dass Fußgängerströme nicht beeinträchtigt werden.

Nach Einführung der Konzeption Autoarme Innenstadt ist die Einhaltung des Konzeptes durch Kontrollmaßnahmen zu überprüfen. Zuwiderhandlungen sind mit den Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung zu ahnden.

Ein Jahr nach Umsetzung des Konzeptes Autoarme Innenstadt ist dem Stadtrat ein Evaluierungsbericht vorzulegen.