Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert sicherzustellen, dass

1. in den Haushaltsplänen der Stadt Leipzig für 2013 und 2014 mindestens 10 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen und mindestens 5 Millionen Euro für den baulichen Unterhalt von Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen eingestellt werden.
2. die Stadt Leipzig auch wieder selbst als Bauherr von neuen Kindertageseinrichtungen auftritt. Dazu müssen im Haushalt 2013 Planungsmittel für den Bau von mindestens drei Kindertagesstätten eingestellt werden.
3. Gemeinsam mit den freien Trägern wird ein Controllingsystem aufgebaut, mit dem Bauverzüge, wie sie in den letzten Jahren beim Bau neuer Kindestagesstätten aufgetreten sind, reduziert und gegensteuert werden.
Der  Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat

4. für eine Erhöhung der Kita-Pauschale von derzeit jährlich 1.800 Euro für einen 9-Stunden-Vertrag auf mindestens 2.100 Euro ein.
5. jährlich für eine Anpassung der sächsischen Kita-Pauschale an die tatsächliche Entwicklung der durchschnittlichen Betriebskosten für den laufende Betrieb einer Kindertagesstätte ein.

Begründung:
Die Stadt Leipzig ist eine wachsende Stadt. Alle Bevölkerungsprognosen wurden spätestens seit 2005 übertroffen. Die Zahl der in Kindertagesstätten angemeldeten Kinder ist von 25.374 auf 38.898. Der Anteil der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen angemeldet sind, ist von 66,8% auf 78,0% gestiegen.
Diese erfreuliche Entwicklung stellt die Kommunen vor enorme Herausforderungen. So haben sich die Ausgaben der Stadt Leipzig für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen seit 2005 von ca. 54 Mio. Euro auf fast 107 Mio. Euro im Jahr 2012 fast verdoppelt. Hinzu kommen die gestiegenen Bedarfe für den Bau, Sanierung und die bauliche Unterhaltung von den Kindertagesstätten.

Der Geburtenanstieg und die höheren prozentualen Anteile derer, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen anmelden, führen dazu, dass die Stadt Leipzig ihr Angebot massiv ausbauen muss. Hierfür sind ausreichend Mittel im Haushalt der Stadt und des Landes einzustellen.