Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes sollen Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt werden. Die Integrationskursverordnung sieht vor, dass die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Kommunen durchgeführt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Träger bieten in Leipzig Integrationskurse für Ausländer (§ 43 Zuwanderungsgesetz) an? Wie viele Personen nehmen seit dem 1. Januar 2005 an diesen Kursen teil?
  2. Welche Aufgaben übernimmt die Stadt Leipzig bei der Durchführung von Integrationskursen für Ausländer (§ 1 Integrationskursverordnung)?
  3. Welche und wie viele Sprachkurse werden von der Stadt Leipzig für Migranten, die keinen Anspruch auf Integrationskurse des Bundes (§ 44 Zuwanderungsgesetz) haben, angeboten?
  4. Welche Sprachförderung gibt es für Zuwandererkinder in Leipzig?
  5. Welche weiteren Integrationsangebote stellt die Stadt Leipzig bereit (§ 45 Zuwanderungsgesetz)? Welche konkreten Einzelvorhaben gibt es?
  6. Auf welche Weise werden lokale Migrantenvereine in die Integrationspolitik der Stadt Leipzig einbezogen?