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„Die Gemeinden sind der eigentliche Ort der Wahrheit, weil sie der Ort der Wirklichkeit sind.“

Hermann Schmitt-Vockenhausen

Fraktionen

Fraktionen sind Zusammenschlüsse von mindestens vier Stadträtinnen und Stadträten, die derselben politischen Partei oder Wählervereinigung angehören oder ihre Zugehörigkeit zu einer Fraktion erklären. Jeder Stadtrat kann dabei natürlich nur einer Fraktion angehören.

Nur Stadträte, die Fraktionen angehören, können als stimmberechtigte Mitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen. Fraktionslose Stadträte können ebenfalls zu Ausschusssitzungen gehen, haben dort allerdings kein Stimmrecht. Stimmrecht haben fraktionslose Stadträte deshalb nur in der Ratsversammlung.

Fraktionsfinanzierung

Dass ein „Feierabendparlament“ wie der Leipziger Stadtrat dennoch professionell funktioniert und die Stadträte den hohen Arbeitsaufwand auch bewältigen können, werden den Fraktionen von der Stadt Leipzig finanzielle, räumliche und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt, um damit Geschäftsstellen zu unterhalten. In den Geschäftsstellen sind hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt, die die Arbeit der Ratsmitglieder auf vielfältige Weise unterstützen.

Ratsversammlung

Die Ratsversammlung ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung zuständig, die ihr nach dem Grundgesetz, der Sächsischen Verfassung sowie der Sächsischen Gemeindeordnung übertragen sind.

Dabei entscheidet die Ratsversammlung unter anderem über alle Angelegenheiten, die von erheblicher politischer, wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung für die Stadt sind, die Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bauleitplänen, die Benennung und Umbenennung von Stadtteilen, Straßen und Plätzen, öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Darüber hinaus beschließt der Stadtrat über Satzungen, Ortsrecht und den Flächennutzungsplan, Änderungen des Gemeindegebietes und den Haushaltsplan sowie Maßnahmen, die die Haushaltwirtschaft über das laufende Jahr beeinflussen.

In der Regel kommt einmal monatlich die Ratsversammlung zusammen. Die Ratsversammlungstermine für das Jahr 2019 finden Sie hier.

Tagesordnung

Die Tagesordnung regelt den Ablauf der Ratsversammlungen. Nach der Begrüßung durch den Oberbürgermeister eröffnet dieser die Ratsversammlung. Im nächsten Schritt muss die Beschlussfähigkeit des Rates festgestellt werden. Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Im Anschluss erfolgt die Feststellung der Tagesordnung, wobei der Oberbürgermeister auf Veränderungen in der Reihenfolge, die Vertagung oder die Absetzung von Punkten auf der Tagesordnung hinweisen kann. Folgende Punkte auf der Tagesordnung könnten vom besonderen Interesse für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sein:

Einwohneranfragen.

Einwohnerinnen und Einwohner, Vereine und Bürgerinitiativen haben die Gelegenheit, Fragen bzgl. der Belange der Stadt Leipzig zu stellen. Pro Fragesteller/in ist nur eine Frage gestattet, die spätestens 15 Tage vor der Ratsversammlung im Büro für Ratsangelegenheiten einzureichen ist. Nach Absprache mit dem Ältestenrat entscheidet der Oberbürgermeister, ob die Frage mündlich während der Ratsversammlung oder schriftlich im Nachgang beantwortet wird.

Petitionen 

Nach der Vorberatung im Petitionsausschuss werden die Petitionen in Form eines Beschlussvorschlages dem Stadtrat in der öffentlichen Sitzung übergeben.

Der Artikel 17 des Grundgesetzes verleiht jedem das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig aktiv in das Stadtgeschehen einbringen und eine Online-Petition einreichen.

Eilentscheidungen des/der Oberbürgermeister/in

Die Gemeindeordnung sieht ein Eilentscheidungsrecht für den/die Oberbürgermeister/in vor. Er kann davon Gebrauch machen, wenn eine zeitliche Verzögerung der Entscheidung Nachteile für die Stadt hätte. Der Stadtrat muss im Nachgang über die Eilentscheidung informiert werden.

Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen und Vorlagen

 

Quelle: https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/01.1_Geschaeftsbereich_OBM/15_Buero_fuer_Ratsangelegenheiten/Ratsversammlung/Blickpunkt_RV_2018.pdf

Wahlergebnisse

Wie sich der Stadtrat zusammensetzt, wird in den Kommunalwahlen entschieden. Die jeweilige Wahlperiode dauert fünf Jahre. Aktuell befinden wir uns in der 7. Wahlperiode.  Hier finden Sie die Ergebnisse der Stadtratswahl 2019.

Ratsarbeit (Ehrenamt)

Anders als manch einer glaubt, sind Stadträte in der Regel keine Berufspolitiker, sondern gehen ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit ehrenamtlich in der Freizeit nach. Für ihre Stadtratstätigkeit erhalten die Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung, die in ihrer Höhe keinesfalls mit den Diäten in Landtagen oder im Bundestag vergleichbar ist.

Die Arbeit im Leipziger Stadtrat ist zeitaufwändig und verantwortungsvoll. Das Zeitbudget, das Ratsmitglieder in ihre kommunalpolitische Arbeit investieren, liegt oft bei 15 bis 20 Stunden pro Woche, denn neben den monatlichen Ratsversammlungen stehen beispielsweise noch Ausschusssitzungen, Aufsichtsratssitzungen, Fraktionssitzungen sowie Bürgergespräche in ihrem Terminplan. Und auch die zahlreichen Dokumente, ohne die eine Ratsarbeit nicht möglich wäre, wie Vorlagen, Anfragen und Anträge, müssen bearbeitet werden.

Schließlich muss eine prosperierende Halbmillionenstadt wie Leipzig verantwortungsvoll gelenkt werden.

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Stadtrates setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Der monatliche Grundbetrag beträgt 543,80 Euro.
  • Als zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung erhalten:
    • Die Vorsitzenden der Fraktionen in Höhe von 163,10 Euro.
    • Die Vorsitzenden der beschließenden und beratenden Ausschüsse, sofern sie Stadträte/Stadträtinnen sind, in Höhe von 81,60 Euro
    • Der/die stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, sofern er/sie den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss wahrnimmt, in Höhe von 81, 60 Euro.
  • Mobilitätspauschale (monatlich) im Wert einer Monatskarte der LVB für die Zone 110
  • Sitzungsgelder:
    • Teilnahme an der Ratsversammlung: 108,80 Euro / Sitzung
    • Teilnahme an Ausschusssitzungen: 54,40 Euro / Sitzung (nur für stimmberechtigte Mitglieder)

Ratsinformationssystem Allris

Um die Arbeit des Stadtrates auch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und transparent gestalten zu können, wurde mit dem Ende der Sommerpause 2014 das neue Ratsinformationssystem Allris eingeführt. Dort finden Sie alle öffentlichen Vorlagen, Anfragen und Anträge sowie die Protokolle der Ratsversammlung. Auch für die Stadträtinnen und Stadträte ist das Ratsinformationssystem ein wichtiges Instrument für ihre kommunalpolitische Arbeit.

Ältere Dokumente für die Ratsarbeit finden Sie im alten Ratsinformationssystem eRIS.

Haushaltsplan der Stadt Leipzig

Eines der wohl wichtigsten Themen, die der Stadtrat behandelt, ist der Haushaltsplan der Stadt Leipzig. Darin wird detailliert aufgelistet, für was die Stadt im Laufe der kommenden zwei Jahre wie viel Geld ausgeben wird. Der größte Teil der Ausgaben entsteht durch Pflichtaufgaben, die die Stadt wahrnehmen muss, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Der Gestaltungsspielraum, den der Stadtrat bei der Aufstellung des Haushaltsplanes hat, ist, gemessen am Gesamtvolumen der Einnahmen und Ausgaben, gering, dennoch sind die Entscheidungen, die im Rat gefällt werden, weitreichend und für eine Stadtgesellschaft durchaus spürbar. Vor allem bei den freiwilligen Leistungen, die eine Kommune erbringen kann – aber eben nicht zwingend muss – kommt es auf die Mitglieder der Ratsversammlung an, Entscheidungen mit Weitblick und Verantwortungsgefühl zu treffen. Dabei geht es beispielsweise um den Erhalt von sozialen und kulturellen Angeboten in der Stadt, um Zuschüsse für Vereine und Verbände, aber auch um zusätzliche Investitionsmittel in die Verkehrs- oder Bildungsinfrastruktur oder die Finanzierung des ÖPNV. Themen also, mit denen die Leipzigerinnen und Leipziger tagtäglich konfrontiert werden.

Die Wochen, in denen der Haushalt der Stadt aufgestellt wird, gehören also zu den arbeitsintensivsten Momenten des Stadtrates, denn viele Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden und die ohnehin knappen finanziellen Mittel der Stadt müssen so angelegt werden, dass für die Stadtgesellschaft der größte Nutzen entsteht.

Die Aufgaben der Stadt lassen sich in drei Gruppen unterteilen:

    1. Pflichtaufgaben nach Weisung: Der Gesetzgeber bestimmt, welche Aufgaben wie zu erfüllen sind. (Sozialleistungen, Pass- und Personalausweispflicht, öffentliche Sicherheit und Ordnung).
    1. Weisungsfreie Pflichtaufgaben: Der Gesetzgeber gibt vor, welche Aufgaben erfüllt werden sollen. Das Vorgehen dabei darf die Stadt eigenständig festlegen. (Schulen, Feuerwehr, Abwasserbeseitigung).
    1. Freiwillige Aufgaben:Alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft regelt die Stadt Leipzig in eigener Verantwortung. (Sportstäten, kulturelle Einrichtungen).

Bürgervertretungen in den Stadtbezirken und Ortschaften

Die Stadtbezirksbeiräte werden entsprechend der Kommunalwahlergebnisse in den jeweilen Stadtteilen gebildet. Die Benennung der Stadtbezirksbeiräte erfolgt durch die Parteien, die auch in der Ratsversammlung vertreten sind. Die Stadtbezirke behandeln die ihren Stadtbezirk betreffenden Ratsvorlagen, also auch Anträge von Fraktionen und Stadträten. Die Voten der Stadtbezirksbeiräte zu Vorlagen und Anträgen werden der Ratsversammlung bekannt gemacht, allerdings sind diese nicht bindend für den Stadtrat. Zudem können die Stadtbezirksbeiräte „Wichtige Angelegenheiten“ benennen, die in der Ratsversammlung direkt behandelt werden müssen. Die Leipziger SPD ist deshalb natürlich auch in den Stadtbezirken vertreten.

Die Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte finden Sie hier.

In den vor Ortsteilen, die 1999/2000 eingemeindet worden sind, finden im Rahmen der Kommunalwahlen auch die Wahlen für die dort bestehenden Ortschaftsräte statt. Das heißt, hier ist nicht das Wahlergebnis der jeweiligen Partei bei der Stadtratswahl entscheidend, sondern hier bestimmen die Einwohner der Ortschaften in einer direkten Wahl, wer die Geschicke ihrer Ortschaft lenken soll. Die Zuständigkeit der Ortschaftsräte regelt sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher. Seit 1. August 2001 sind alle Ortsvorsteher ehrenamtlich tätig. In der Stadt Leipzig wurde im Ergebnis der Gebietsreform in 14 Ortschaften die Ortschaftsverfassung eingeführt. Die Wahlfunktion der Mitglieder des Ortschaftsrates ist auf fünf Jahre begrenzt. Wahlberechtigt und wählbar sind in der Ortschaft wohnende Bürger. Die Zahl der Ortschaftsräte ist durch die Hauptsatzung bestimmt. Dies sind in Burghausen, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Miltitz, Plaußig, Rückmarsdorf und Seehausen je 5, in Holzhausen, Liebertwolkwitz, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln und Mölkau je 7, in Böhlitz-Ehrenberg und Wiederitzsch je 8 und in Engelsdorf je 9 zu wählende Personen.

Die Vertreter in den Ortschaftsräten finden Sie hier.