Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort zur Anfrage Nr. IV/F 226 der SPD-Fraktion (RV vom 29.03.06) werden fünf Gründe für die Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig genannt.

Dazu werden folgende Nachfragen gestellt:

  1. In wie viel Fällen trafen in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die für die Außerhalbunterbringung genannten Gründe jeweils zu (siehe Antwort auf Frage 6)?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Anzahl der Unterbringungen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig zu verringern?