Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung und Betreibung von mindestens drei Giveboxen im Stadtgebiet als zweijähriges Modellprojekt zu ermöglichen. Bei den mit den verantwortlichen „Betreibern“ (Verein oder Privatpersonen) zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Prämissen zur Anwendung kommen:

  • a)      Erlass der Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren, sofern hinsichtlich Ziel und Zweck Ausnahmetatbestände erfüllt sind,
  • b)     Im Rahmen ehrenamtlicher Betreibung zumutbare Rahmenbedingungen zur äußeren Gestaltung,
  • c)      Verzicht auf Schließzeiten, sofern für Nutzer*innen der Tauschbox Verhaltensregeln hinsichtlich einzuhaltender Ruhezeiten (Vermeidung von Lärm beim Befüllen/Entleeren) erfüllt sind,
  • d)     Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im unmittelbar zurechenbaren Umkreis der Tauschbox (etwa 5m)
  • e)      durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung, wobei insbesondere die Abfallhierarchien mit in den Fokus gerückt werde

2. Im zweiten Jahr des Modellprojektes erfolgt eine mit den jeweiligen Betreibern der Tauschbox gemeinsam zu organisierende Evaluation und Entscheidung zur Verstetigung und Ausweitung des Projektes auf weitere Standorte

Begründung:

Im Zuge der Diskussionen um die Anträge 5905 und 5949 und den gemeinsamen Verwaltungsstandpunkt wurde bereits seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, dass man im Falle von Tauschboxen einen Gebührenerlass aufgrund geltender und erfüllter Ausnahmetatbestände bereits im Zuge einer notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Betreibern festschreiben könnte. Forderungen nach geeignetem Standort (z. B. außerhalb einer Baumscheibe), einem angemessenen äußeren Erscheinungsbild und festen Ansprechpartnern sind nachvollziehbar und im Konsens mit den Betreibern bereits vorbesprochen.

 

Hingegen sind Forderungen nach Schließzeiten in den Abendstunden und Sonn-/Feiertagen sowie einer Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im Umkreis von 50m nicht nachvollziehbar. Auf den städtischen Glas- und Kleidungs-Sammelstellen ist auch eine regelmäßige Verunreinigung zu verzeichnen, auf Schließzeiten wird lediglich mit Aufklebern auf den Behältern hingewiesen, statt den Einwurf durch Klappen und Vorhängeschlösser zu unterbinden, wie dies von den Givebox-Betreibern erwartet wird. Hier würde mit zweierlei Maß gemessen, dies ist inakzeptabel. Ablagerungen um eine Tauschbox herum werden sich nicht vermeiden lassen. Erfahrungsgemäß bemühen sich die Betreiber jedoch um schnellstmögliche Beräumung, sollten tatsächlich entgegen der Regeln Tauschgegenstände neben der Box deponiert werden. Das zur Tauschbox zurechenbare Umfeld sollte man jedoch mit Augenmaß und gemeinsam mit den Betreibern festlegen, dies sollte eher 5 als 50m entsprechen.

 

Tauschboxen wie die Givebox in Schleußig, tragen zur Müllvermeidung bei und sind andererseits nachbarschaftsfördernde Aktivitäten mit sozialem Charakter. Diese sollten gefördert werden , statt sie durch Regularien und überbordende Anforderungen zu behindern oder gar zu gefährden. Die Betreiber der Givebox in Schleußig haben sich seit über fünf  Jahren  ehrenamtlich um den Bau, das Erscheinungsbild und die Betreibung der Tauschbox gekümmert, bis letztlich Beschwerden über angebliche Ruhestörung und illegale Müllablagerungen das städtische Amt zum Handeln bewegte. Gegenteilige Aussagen direkter Anwohner*innen wurde dabei leider wenig Glauben geschenkt, sodass teilweise der Eindruck entstanden ist, dass dieses Gemeinschaftsprojekt auf Grundlage strittiger Behauptungen gefährdet wird. Seitdem werden immer mehr Forderungen an die Betreiber herangetragen. Beispielhaft sei die Forderung nach nächtlichen Schließzeiten, der äußeren Erscheinung, dem Standort sowie der regelmäßigen Beräumung des Umfeldes von illegalen Müllablagerungen erwähnt.

 

Wir sind davon überzeugt, dass dieses und vergleichbare Projekte eine nachhaltig positive Wirkung hinsichtlich Müllvermeidung und solidarischem Miteinander erzielen. Deshalb sollte die Stadt Leipzig den Ansatz proaktiv unterstützen, indem ihm ein offizieller Modellcharakter und ein Erlass von Gebühren bereits im Zuge der Vereinbarung eingeräumt wird. Zudem sind weitere Unterstützungsleistungen durch die Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieb Stadtreinigung als sinnvoll und dienlich anzustreben. Hierbei ist die Begleitung einer Öffentlichkeitskampagne zur Müllvermeidung nur ein Beispiel, das es umzusetzen gilt.