Leipzig verurteilt jede Form des Antisemitismus auf das Schärfste. Dieses Bekenntnis schließt ausdrücklich den sekundären und israelbezogenen Antisemitismus mit ein. Der Kampf gegen Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Leipzig bekennt sich zum Existenzrecht Israels Leipzig bekennt sich zu seiner historischen Verantwortung aus dem Holocaust und einer demokratischen Erinnerungskultur. Das beinhaltet auch die finanzielle Absicherung der vielfältigen Gedenk- und Erinnerungsarbeit und das Gedenken an die Opfer. Die Aufklärung über den klassischen und israelbezogenen Antisemitismus, die Geschichte und Folgen des Nationalsozialismus und des Holocaust bildet für uns einen wesentlichen Kern der historisch-politischen Bildungsarbeit.

Leipzig wird das jüdische Leben in unserer Stadt weiterhin in starkem Maße fördern. Die wieder wachsende Vielfalt der jüdischen Kultur sowie die stabile Entwicklung der jüdischen Glaubensgemeinschaft sind Leipzig ein großes Anliegen.

Zur weiteren Verbesserung der Prävention wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis Ende 2019 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention in Leipzig vorzulegen. Die Erarbeitung des Konzepts genauso wie dessen effektive praktische Umsetzung soll in Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V. – Zentrum Jüdischer Kultur, erfolgen, welchem dafür 30.000 Euro zur Umsetzung des Konzepts zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Die erhöhte Förderung ist zur Umsetzung des Konzepts für die Folgejahre zu verstetigen. Neben dem Kultur- und Begegnungszentrum Ariowitsch-Haus e.V. – Zentrum Jüdischer Kultur, sind weitere zivilgesellschaftliche Akteure im Bereich Antisemitismus-Prävention einzubeziehen.

  1. Die bestehende Gesamtstrategie „Leipzig ein Ort der Vielfalt“ ist weiterzuentwickeln, damit die Auseinandersetzung mit allen Formen des Antisemitismus gelingen kann. Im Zusammenhang der Weiterentwicklung der Gesamtstrategie ist auch die Wirksamkeit bestehender Projekte zu überprüfen. Die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern in der Antisemitismus-Prävention ist zu verstetigen.
  2. Bei der Entwicklung des Präventionskonzepts ist die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form zugrunde zu legen. Dies geschieht mit dem Ziel, diese Arbeitsdefinition als Grundlage für kommunales Verwaltungshandeln einzuführen. Damit soll der Beschluss des Deutschen Bundestags für die flächendeckende Anwendung der Arbeitsdefinition Antisemitismus unterstützt werden (Bundestags-Drucksache 19/444).
  3. Auf antisemitische Alltagsdiskriminierung im Bereich der Jugendsozialarbeit ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften, Schulleitungen und der Schulsozialarbeit im Bereich der Antisemitismus-Prävention und -Intervention bei Vorfällen ist zu stärken. Die Förderung historisch-politischer Bildungsarbeit zum Holocaust ist fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
  4. Das Konzept muss die den Antisemitismus verstärkenden Faktoren einer Einwanderungsgesellschaft sowie der humanitären Zuwanderung aus Regionen, in denen antisemitische Vorurteile und Feindbilder stärker verbreitet sind, berücksichtigen.
  5. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine detaillierte Erfassung antisemitischer Vorfälle. Insbesondere mit Polizei- und Justizbehörden sind Instrumente weiterzuentwickeln, die das Anzeige- und Meldeverhalten der Betroffenen verbessern.
  6. Ziel des Präventionskonzeptes muss es sein, dass sich Jüdinnen und Juden überall in der Stadt unbesorgt als solche zu erkennen geben können.

Leipzig erteilt allen antisemitischen Boykottaufrufen eine klare Absage. Das gilt auch für die BDS-Kampagne („boycott, divestment and sanctions“). Organisationen, Vereine und Personen, die die Existenz Israels als jüdischen Staat delegitimieren oder anderweitig antisemitisch agieren, werden – soweit rechtlich möglich – keine Räumlichkeiten oder Flächen zur Verfügung gestellt. Sie sollen auch keine Zuwendungen oder Zuschüsse der Kommune erhalten. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auch die kommunalen Gesellschaften und Eigenbetriebe entsprechend verfahren.

Die sogenannte „Israel-Kritik“ der BDS-Kampagne unterscheidet sich von der Kritik am Regierungshandeln anderer Staaten und soll häufig nur einen Antisemitismus verschleiern. Vielfach wird versucht, den gesamten Staat Israel zu dämonisieren und zu delegitimieren. Es werden doppelte Standards angelegt. Gänzlich ausgeblendet wird dabei in der Regel, dass die Gründung Israels auch eine Reaktion auf den weltweit verbreiteten Antisemitismus und den Holocaust war.