Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag 1 der Vorlage V/2564 „Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig“ wird wie folgt geändert:

Punkt 1: Höhe der laufenden Geldleistung
Die laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII wird um 36,40 € pro Monat je Neunstundenbetreuung erhöht entsprechend den Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, sie beträgt ab 01.01.2013: 485 € und gilt bis zum 31.12.2013;

o Davon Sachaufwand nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII:  324,32€
o Davon Förderungsleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII: 160,68€

Punkt 2: Altersvorsorge
Beiträge zur Altersvorsorge werden pro Kind und Monat mit Wirkung zum 01.01.2013 pauschal mit 39,80 € nachweisfrei abgegolten bei einer Neunstundenbetreuung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII.

Der Beschlussvorschlag 5 wird wie folgt geändert:

Der Beschluss “Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig” – RBIV/4476
vom 16.12.2009 tritt zum 31.12.2012 außer Kraft.

Begründung:
Die Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages gelten ab den 01.01.2013.
Bezug nehmend auf die Tariferhöhung zum 01.01.2013 für die Erzieherinnen und Erzieher ist es aus unserer Sicht auch folgerichtig die Vergütung der Tagespflegepersonen zum 01.01.2013f. anzupassen.
Der Mehrbedarf erhöht sich somit von 385.237 € auf ca. 924.569 € für 2013.