Beschluss:

  1. Alle von der Stadt Leipzig (mit-)finanzierten Schulsozialarbeiter dokumentieren und evaluieren die eigenen Aktivitäten. Die Daten sind Bausteine, um Aussagen zur Wirksamkeit der Schulsozialarbeit zu tätigen. Eine Übersicht dieser Daten fließt zum Ende eines Schuljahres in den Jahresbericht eines Schulsozialarbeiters. Weiter wird an allen Leipziger Schulen eine Bestandsaufnahme zur jetzigen Ausgangslage der jeweiligen Schule durchgeführt und die Bedarfe für Schulsozialarbeit bis zum IV. Quartal 2015 ermittelt.

  2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt ein Rahmenkonzept Schulsozialarbeit zu erstellen und dem Stadtrat zur Votierung bis zum IV. Quartal 2015 vorzulegen. Das Rahmenkonzept wird unter Einbeziehung aller in der Schulsozialarbeit aktiven Akteure erarbeitet und definiert den Mindeststandart für die Umsetzung von Schulsozialarbeit in der Stadt Leipzig. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme verbunden mit dem Rahmenkonzept fließen in die Zielvereinbarung über den konkreten Auftrag der Schulsozialarbeit in der jeweiligen Schule ein.

  3. Es wird ein Zielvereinbarungsgespräch mit jeder Schule mit Schulsozialarbeit bis Ende des Schuljahres 2015/16 geführt. Die Zielvereinbarung wird durch die Koordination mit allen Beteiligten (Stadt Leipzig, Schulleitung, Träger und Schulsozialarbeiter) in einem Zielvereinbarungsprotokoll schriftlich festgehalten, um eine Verbindlichkeit zwischen den Beteiligten herzustellen und damit eine Auswertung möglich zu machen. Ziele können von allen beteiligten Partnern eingebracht werden und im Konsens verabschiedet werden. Einmal jährlich wird die Zielvereinbarung ausgewertet und weiterentwickelt.

  4. Dem Jugendhilfeausschuss und dem Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird einmal jährlich ein Bericht zur Schulsozialarbeit zu den oben genannten Punkten schriftlich zur Kenntnis gegeben.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist ein niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe. Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind alle, die jeweilige Schule besuchende, Schüler und Schülerinnen, aber insbesondere solche, für die Unterstützungsbedarf im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gesehen wird. Schulsozialarbeit als so verstandener Aufgabenbereich vor allem der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII setzt demgemäß vor allem auch dann ein, wenn Schüler nicht den durchschnittlichen Entwicklungsstand aufweisen, sondern im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, weil soziale Benachteiligung ausgeglichen oder individuelle Beeinträchtigungen überwunden werden sollen.

Durch politischen Entscheidungswillen wurde die Schulsozialarbeit in Leipzig in den letzten Jahren enorm ausgebaut. Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Schulleitern, Lehrern und Eltern sind für die Schulsozialarbeit an ihrer Schule. Die finanzpolitische Diskussion, wie dieser Ausbau und Erhalt der Schulsozialarbeit zu finanzieren ist, hat in Diskussion um die inhaltliche Ausrichtung, Weiterentwicklung und Ziele bisher überdeckt. Dies soll sich durch die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für alle Schulen mit Schulsozialarbeit, den Setzen von Zielvereinbarungen für jede einzelne Schule mit Schulsozialarbeit und einer Evaluation der Schulsozialarbeit ändern.