Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung Leipzig, einen Fachplan für soziale Infrastruktur und Flächenentwicklung sowie Flächenvorhaltung zu erstellen. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen: Die Verkehrslage der Grundstücksflächen, die Auswertung der Baugrunduntersuchung, spezifische Kosten der Grundstückfläche, u. a. die Erschließungskosten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die Grundstückszuschnitte. Mit einzubeziehen sind außerdem die Flächenreserven von städtischen Unternehmen, insbesondere der LVV und der LWB.

2. Dieser Fachplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig.

3. Der Fachplan ist bis zum I. Quartal 2013 dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch kommt es zu einer höheren Nachfrage nach „freien“ Grundstücksflächen, u. a. für wirtschaftliche Ansiedlungen, Wohnungsbau aber auch für Kindertagesstätten, Schulen und andere soziale Einrichtungen.
Für eine wirtschaftlich solide Kostenplanung, zum Beispiel für neue Schulgebäude, ist von besonderer Bedeutung eine günstige Verkehrslage der Grundstücke (für Grundschulen kommt hinzu das diese wohnortnah sein müssen), geeignete Grundstückszuschnitte, die Kenntnis über eventuell anfallende Mehrkosten durch den Baugrund und andere spezifische Kosten, wie Mehrkosten durch die Erschließung der Flächen.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Tel: 0341-4248587)