Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

1. Die Fördermittel für die freie Kunst und Kultur werden im Doppelhaushalt 2019/2020 schrittweise erhöht:
2019 um 1,6 Mio. Euro und 2020 um 3,6 Mio. Euro
2. Das erhöhte Budget für 2020 gilt – unter Berücksichtigung einer Dynamisierung von 2,5 % – als Grundlage für die Mittelfristplanung ab 2021.

Begründung:
Um die Freie Kulturszene Leipzigs in ihrer Vielfalt und Ausdifferenzierung zu erhalten, kulturelle Angebote mit dem Wachstum der Stadt weiterzuentwickeln, um in alle Stadtteile hineinwirken zu können und besonders in den Schwerpunktgebieten kulturelle Teilhabe zu ermöglichen sowie um kulturelle Bildung allen in Leipzig lebenden Menschen zugänglich zu machen, müssen die Fördermittel für die Freie Kunst und Kultur dringend an die aktuell bestehenden und die wachsenden Bedarfe der Kulturträger und der Stadt angepasst werden. Allein zur Gewährleistung von Mindestlöhnen für die Kulturakteure, der Einhaltung von Honoraruntergrenzen und angemessener Vergütungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Berufsverbände müssen die von der Stadt Leipzig geförderten Kulturprojekte finanziell besser ausgestattet werden. Daneben erhöhen die steigenden Raummieten in Leipzig sowie steigende Nebenkosten, Sach- und Transportkosten die finanziellen Bedarfe für freie und institutionell geförderte Kulturprojekte. Diese erhöhten Bedarfe, die allein den Erhalt bestehender gewachsener kultureller Strukturen in unserer Stadt sichern, können im Rahmen der aktuell zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Freie Szene und der jährlichen Erhöhung um 2,5 % nicht abgedeckt werden. Dem Kulturamt liegen zahlreiche dringende Mehrbedarfe von institutionell geförderten Kulturträgern sowie von freien Projektträgern vor, die aufgrund fehlender Fördermittel zum Teil seit Jahren immer wieder aufgeschoben werden müssen (u. a. Unikatum Kindermuseum, Bandcommunity, Neue Musik Leipzig, Lindenfels Westflügel, INSPIRATA und Ariowitsch-Haus). Nicht selten geht es dabei um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch Sicherung der Personalstruktur und Instandhaltung der Gebäude bzw. Räume. Auch die neuen Förderinstrumente der 2017 vom Stadtrat beschlossenen Fachförderrichtlinie Kultur, wie z. B. die Konzept- und Debütförderung, fanden mangels finanzieller Ausstattung im Förderverfahren für 2018 keine Anwendung, was letztlich bedeutet, dass der Wille des Stadtrates nicht umgesetzt wird. Ebenso konnte die neu eingeführte zweite Antragsfrist nur mit einer sehr geringen Fördersumme untersetzt werden.

Um kulturelle Teilhabe zukünftig für alle Bevölkerungsgruppen unserer zunehmend diversen Stadtgesellschaft zu sichern, gilt es aber nicht nur kulturelle Angebote zu erhalten, sondern diese stadträumlich differenziert und vor allem inklusiv weiterzuentwickeln und auszubauen wie u. a. im INSEK angedacht. Dazu muss in die Freie Kultur investiert werden, denn nicht zuletzt leistet sie einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur und zum Zusammenhalt in unserer Stadt.