Ergänzungsvorschlag:

Es wird ein weiterer Beschlusspunkt 4 eingefügt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei Aushandlung des Mietvertrages, nach einer Laufzeit von 10 Jahren, ein Sonderkündigungsrecht über Teilflächen bzw. die Gesamtmietfläche zu verhandeln.

Begründung:
Aufgrund der vorgesehenen langen Mietvertragsdauer (20 Jahre) erscheint die Aushandlung eines Sonderkündigungsrechtes nach 10 Jahren Laufzeit für Teilflächen bzw. die Gesamtfläche gerechtfertigt.