Ergänzungsvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1.2 Ergebnisziel wird wie folgt ergänzt:

Sowohl bei Modernisierungs- als auch bei Neubaumaßnahmen sind die Belange der Baukultur und der Architekturqualität – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der LWB – zu beachten.

Begründung:
Eine angemessene Architekturqualität ist insgesamt ein wichtiger Aspekt für die Stadt- und Quartiersentwicklung. Dabei zeigt sich, dass architektonisch anspruchsvolle Gebäude auch besser am Markt platziert werden können.