Beschlussvorschlag:

Die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) werden um die folgenden Punkte ergänzt:

1. Sollte es zukünftig weiterhin notwendig sein, bewohnte Gebäude zu veräußern, so ist zwingend eine Sozialcharta mit dem zukünftigen neuen Eigentümer zu verabschieden.
2. Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 34.000 Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Eine Gleichverteilung der Wohneinheiten auf die einzelnen Ortsteile im Stadtbezirk ist anzustreben.
3. Die LWB soll einen festen Kernbestand an Wohneinheiten als strategisches Minimum von mindestens 2 Prozent im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in allen Stadtbezirken bis zum Jahr 2020 erreichen.
4. Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau – beginnend im 2. Halbjahr 2013 – einmal im halben Jahr eine Vorlage mit allen geplanten Abgängen (Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.

Begründung:

Mit Beschluss RBV-900/11 hat die Ratsversammlung im August 2011 die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Seitdem ist der Wohnungsmarkt in Leipzig von deutlichen Veränderungen geprägt (siehe Kurzbericht Monitoring Wohnen 2012), auf die der Stadtrat reagieren soll.
Dabei soll nunmehr ein Kernbestand an kommunalen Wohneinheiten in allen Stadtbezirken von Leipzig sichergestellt werden, um auch zukünftig kommunale Handlungsoptionen in den Quartieren zu behalten.
Insbesondere in den Stadtbezirken Nord (Mit Stand 31.12.2012 befinden sich nur noch 1,5 Prozent aller Wohneinheiten im Besitz der LWB im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz – siehe Ortsteilkatalog 2012), Nordwest (Ist-Stand: 2,5 Prozent), Südwest (Ist-Stand: 1,3 Prozent) und Altwest (Ist-Stand: 4,8 Prozent, wobei sich die LWB-Wohnungen fast ausschließlich im Stadtteil Neulindenau befinden) sind die Einflussmöglichkeit der Stadt hinsichtlich einer durchmischten Stadt über ihr kommunales Wohnungsunternehmen nur noch gering.
Daher soll die mögliche Veräußerung, sowie der Neubau und mögliche Ankäufe von Wohneinheiten und Freiflächen mit den zuständigen Gremien der Stadt (Dezernat und FA Stadtentwicklung und Bau) im Sinne der wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt zwingend diskutiert werden. Dazu soll halbjährlich eine Übersicht der zu veräußernden Wohneinheiten und Freiflächen, sowie der geplanten Neubauten und Ankäufe vorab von der LWB an die Stadt übergeben werden.
Des Weiteren soll eine Sozialcharta zwischen den Vertragspartnern verabschiedet werden, damit die Mieter künftig dort, wo zwingend notwendige Veräußerungen von Wohnungen der LWB getätigt werden, eine soziale Absicherung festgeschrieben bekommen.