Die SPD-Stadtratsfraktion fordert den Freistaat Sachsen auf, Bundeszuweisungen und Zuschüsse des Bundes zu den Unterhaltskosten infolge des Hartz IV-Gesetzes vollständig an die sächsischen Kommunen weiter zu reichen. “Der Haushalt der Stadt Leipzig muss im kommenden Jahr spürbar entlastet werden” erklärt Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD.

Laut Berechnungen der Stadtverwaltung benötigt Leipzig jährlich einen finanziellen Ausgleich von 57 Millionen Euro, um ohne zusätzliche Belastungen Hartz IV umsetzen zu können. Nach dem Kompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat erhält der Freistaat vom Bund Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von 319 Millionen Euro, die die finanziellen Belastungen der sächsischen Städte und Gemeinden aus dem Hartz IV-Gesetz kompensieren sollen. Diese Zuweisungen müssen 1:1 an die Kommunen durchgereicht werden, ebenso die Gelder, die der Freistaat beim Wohngeld spart. Für die Stadt Leipzig geht es hierbei um ca. 18 Millionen Euro ab dem kommenden Jahr.
Der Bund stellt insgesamt 3,2 Milliarden Euro zur finanziellen Entlastung der Kommunen zur Verfügung, da diese höhere Kosten, vor allem für das Wohngeld von Langzeitarbeitslosen, übernehmen sollen. Die allseits versprochene Entlastung der Kommunen kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn auch die Bundesländer ihren Beitrag leisten.

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbstätige ist richtig, die Auswirkungen für die neuen Bundesländer und insbesondere für die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) sehen wir jedoch kritisch und fordern Änderungen an der Umsetzung des Gesetzes. Nach ersten Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit werden in Leipzig ca. 40 000 Menschen ALG II beziehen. Vor allem der drohende Kaufkraftverlust und daraus resultierende negative Folgen für die Wirtschaft Leipzigs müssen verhindert werden.Vom sächsischen Ministerpräsidenten erwarten wir deshalb klare Aussagen in Form von Gesetzesinitiativen, wie soziale Härten vermieden werden können. Ansonsten muss sein öffentlichkeitswirksames Nein im Bundesrat zu den Hartz IV-Gesetzen als durchsichtiges Wahlkampf-Manöver gesehen werden. Die sich im jetzigen Gesetz wieder findenden verschärften Zumutbarkeitsbedingungen bei Arbeitsangeboten sind beispielsweise CDU-Forderungen, die im Vermittlungsausschuss im Dezember des vergangenen Jahres auf Druck der CDU – mit Zustimmung der sächsischen Staatsregierung – vereinbart wurden.