Beschlussvorschlag:

Es werden für 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 20.000 Euro für eine sachgerechte Ausstattung von Schulbibliotheken und Leseräumen an Schulen in städtischer Trägerschaft in den Haushalt eingestellt. Die Mittelvergabe soll durch die schulbibliothekarische Arbeitsstelle auf Grundlage der von den Schulen eingereichten Konzepte erfolgen.

Begründung:

Die Arbeitsfähigkeit der Schulbibliotheken und Leseräume konnte nach dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie der Bürgerarbeitdurch durch viele Einzelmaßnahmen abgesichert werden. Es fehlt in vielen Schulbibliotheken und Leseräumen jedoch eine zeitgemäße Ausstattung an Regalen, Arbeitsplätzen, Arbeitsmaterialien und Sitzgelegenheiten. In vielen Schulbibliotheken und Leseräumen sind diese Ausstattungsgegenstände verschlissen bzw. gar nicht erst vorhanden. Durch den Antrag soll hier zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden.
Schulbibliotheken sind innerschulische Lernorte, die selbstbestimmtes und individuelles Lernen fördern. Medienangebote und Ausstattung ebenso wie Öffnungszeiten und personelle Ausstattung bestimmen das Bild der Schulbibliotheken. Schulbibliotheken sind auch Orte für Veranstaltungen, Präsentationen, ein Aufenthaltsraum, Rechercheort, Rückzugs- und Entspannungsraum. Ein Budget zum Ausbau des Medienbestandes ist eingestellt. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 ein Musterraumprogramm für Schulbibliotheken in allen Schultypen erstellt. Bei Schulneubauten und Sanierungen von Schulgebauten wird dies bereits umgesetzt. Für die Umgestaltung in Bestandsgebäuden ist derzeit kein Budget vorhanden (siehe auch Vorlage DS-00035/15 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig).