Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2018 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ wurde unter den BP 2 und 4 eine Datengrundlage, die durch die Stadt Leipzig erarbeitet und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im 2. Quartal 2018 berichtet werden sollte, beschlossen. Ziel ist ein Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung/Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die sächsische Staatsregierung. Für den Mai 2019 ist im Innenausschuss des Landtages zum Thema eine Anhörung geplant.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?
  2. Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?