Klimabeirat auf den Weg bringen – Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung – Neufassung
Beschlussvorschlag: Der Antrag wird unter Aufnahme des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst: Dem Klimaschutzbeirat gehört die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister als Vorsitzende bzw. Vorsitzender an. In dieser Funktion obliegt ihm die Leitung des Beirates. Ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister zu einer Sitzung des Klimaschutzbeirates nicht anwesend, wird sie bzw. er im Vorsitz durch die […]