Antrag der Stadträte Traudl Weise (SPD-Fraktion) und Dr. Sabine Heymann (CDU-Fraktion)

 

Beschlussvorschlag:

1. Zur Herstellung einer verbindlichen Form der Bürgerbeteiligung, über die gesetzlich geregelten Formen hinaus, ist der öffentliche Diskussionsprozess einzuleiten.

2. Als Grundlage für diesen Diskussionsprozess ist bis zum Mai 2009 ein Verfahrensvorschlag, aufbauend auf dem bisher schon vorliegenden Arbeitsstand, durch die Verwaltung zu erarbeiten.

3. Die öffentliche Diskussion sollte im Rahmen des Forums „Bürgerstadt Leipzig“ erfolgen.

 Begründung:

In Leipzig wurden und werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Formen der Bürgerbeteiligung, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung, sporadisch verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung angeboten. Dies geschieht insbesondere auf Aufforderung durch den Stadtrat (Stammtisch zur Nordtangente) oder durch die Bürger selbst (Bürgerbegehren zum Stadtwerkeanteilsverkauf). Sobald für die Beteilung keine rechtlich verbindliche Form vorliegt (wie bei einem Bürgerbegehren) gelingt es nur selten die Ergebnisse allen Entscheidungsträgern transparent und nutzbar zu machen. So entstehen Mehraufwendungen und Missverständnisse, die Bürgerbeteiligung für die Betroffenen und die Entscheider unattraktiv machen. Potenziale der Verbesserung der Akzeptanz von Entscheidungen des Stadtrates und der Verwaltung werden so nicht gehoben.
Seit mehr als einem Jahr befassen sich Bürger und darunter auch Stadträte, die sich im Forum “Bürgerstadt Leipzig” engagieren, mit der Erarbeitung von Vorschlägen zur Beteiligung der Bürger an strategischen Entscheidungen für Leipzig insgesamt sowie für seine Stadt- und Ortsteile. Zwar wurden die Arbeitsstände zum Thema einer Klausurtagung der Verwaltung gemacht, in der Verabredungen zur weiteren Bearbeitung getroffen wurden. Da aber weder eine konkrete Terminierung zur Vorlage eines endgültigen Verfahrensvorschlages erkennbar ist noch eine Beteiligung der Bürgerschaft im Vorfeld einer sich verfestigenden Strategie der Verwaltung vereinbart wurde, soll dies über den vorliegenden Antrag geheilt werden. Die Einführung verlässlicher Verfahrensweisen und Instrumente der Bürgerbeteiligung sollen der Verwaltung und dem Stadtrat dazu dienen, frühzeitig Bürgerinteressen zu grundsätzlichen Entscheidungen für die Stadt insgesamt und teilweise auch für Stadt- und Ortsteile aufzunehmen und Entscheidungswege transparent zu gestalten. Dies enthebt die Verwaltung und den Stadtrat nicht der Verantwortung für die jeweils ihnen zukommenden Entscheidungen. Eine praxisnahe Beteiligungskultur sollte aber alle Beteiligten dazu auf- und herausfordern verantwortlich und kompromissbereit mit Interessen und Bedürfnissen aller umzugehen. Auch schon die Erarbeitung der dafür erforderlichen Strukturen und Verfahren sollte in einem hohen Maße von der Beteiligung der Öffentlichkeit geprägt sein. Es bietet sich dazu das Forum “Bürgerstadt Leipzig” an, welches offen für alle Bürger, Vereine und Verbände ist und sich originär mit Beteiligung der Bürger an der Entwicklung ihrer Stadt befasst. Einzelne Bestandteile eines Verfahrensvorschlages sind jetzt schon im Entwurf fertig, wie Prozessmanagement, inkl. Beteiligungscontrolling, Übersicht typischer Entscheidungsphasen, sowie ein erster Instrumentenkoffer mit in ihrer potenziellen Wirksamkeit bewerteten Methoden der Beteiligung (von der Informationsveranstaltung über das Interview bis zur Planwerkstatt). Es gilt nun mit den Fachämtern, dem Stadtrat und den Bürgern zu prüfen, wie man Verbindlichkeit und Praktikabilität für alle Seiten herstellt. Dabei soll eine Form gefunden werden, die sowohl strategische Überlegungen der Verwaltung, des Stadtrates als auch der Bürger selbst in einen Beteiligungsprozess einspeist.