Beschlussvorschlag:

Bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes soll folgendes Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit ab einem Gesamtkostenumfang i.H. von 250.000 Euro beschlossen werden:

  1. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 (Vorplanung) von Objektplanungen des öffentlichen Raumes wird als Informationsvorlage mit den Planunterlagen dem Stadtrat, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zur Kenntnis gegeben.
  2. Diese Informationsvorlage wird zeitnah nach Veröffentlichung im Rahmen einer Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
  3. Bis drei Monate nach der Ratsversammlung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Informationsvorlage abzugeben.
  4. Nach Fristende werden dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die Stellungnahmen gesammelt zeitnah elektronisch zur Kenntnis gegeben.
  5. In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird ein Abwägungsprotokoll hinsichtlich der eingereichten Stellungnahmen hinzugefügt. Dieses ist den Einreichern, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive dem Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zuzustellen (elektronische Zusendung möglich).
  6. Unbenommen bleibt die Beschlussfassung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) – dem Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat bzw. Verwaltungsausschuss.
  7. Nach der Leistungsphase 7 und vor der Leistungsphase 8 wird, wenn notwendig, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, die Umleitungskonzeption vorgelegt.

Die Planungen ab Leistungsphase 2 sollen auf dem Internetauftritt der Stadt Leipzig veröffentlicht werden.

Begründung:

Für Objekt-, wie Verkehrsplanungen gibt es bisher kein geregeltes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Positive Beispiele wie zur Georg-Schwarz-Straße, wo bereits die Vorplanungen der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und Meinungen eingeholt wurden, sollten aus Sicht der SPD-Fraktion der Regelfall sein. Klare Beteiligungsregeln für Objektplanungen gestalten das Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter und machen es für die Verwaltung in Bezug auf Änderungswünsche zum Bau- und Finanzierungsbeschluss kalkulierbarer.