Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

  1. Zur vollständigen Abrufung der Bundesmittel zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsausbau werden zusätzlich 237.000 Euro in den Vermögenshaushalt des Jugendamtes eingestellt.
  2. Für Sanierungsmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften, die als Kindertagesstätten genutzt werden, werden zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 0,5 Millionen Euro in den Vermögenshaushalt eingestellt. (Siehe Liste Vermögenshaushalt mittelfristig für 2011 Kategorie I-II Jugendamt).

Deckungsvorschlag: Einsparungen aus HH-Stelle 3.334/940/001/9 (aus Differenz HH-Stelle zum BS/ RBV-461/10)

Begründung:

Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zum Kinderbetreuungsausbau der unter 3jährigen müssen dringend abgerufen werden, um den notwendigen weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter gewährleisten zu können.

Für die Kindertagesstätten in kommunalen Liegenschaften besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Für diesen Bereich gibt es keine Fachfördermittel des Freistaates mehr. Das Einsetzen der zusätzlichen Investitionspauschale des Freistaates für diese Sanierungsmaßnahmen ist deshalb notwendig.