Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der alte Ortskern Eutritzsch gehört zu den wenigen ehemals dörflichen Zentren, die in ihrer Grundstruktur erhalten blieben. Zum Teil existiert noch schützenswerte Altbebauung, zum Teil wurde diese ergänzt. Pläne für Erhalt, Pflege und behutsamen Neubau wurden im Bebauungsplan Nr. 75.4 “Alter Ortskern Eutritzsch” zusammengefasst. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu diesem B-Plan wurde in der Ratsversammlung am 20.06.01 gefasst.

Wir fragen an:

Wie weit ist die Umsetzung dieses Bebauungsplanes vorangeschritten?