Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes haben sich die Anforderungen an die Ausländerbehörde verändert.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Anträge (Aufenthaltstitel, Einbürgerung, Duldung und andere Anträge auf ausländerrechtliche Bescheinigungen) liegen derzeit der Ausländerbehörde zur Bearbeitung vor?
  2. Wie viele dieser Anträge sind (abgesehen von der Eingangsfeststellung) derzeit unbearbeitet?
  3. Bei wie vielen der unbearbeiteten Anträge liegt das Datum der Antragstellung länger als drei Monate zurück?
  4. Bei wie vielen der nicht endbearbeiteten Anträge (z.B. auf Einbürgerung) liegt das Datum der Antragstellung länger als (a) drei, (b) sechs, (c) zwölf bzw. (d) 18 Monate zurück?
  5. Womit werden die Bearbeitungszeiten begründet?
  6. Wie viele Fiktionsbescheinigungen wurden ausgestellt?
  7. Aus welchen Gründen wurden die Fiktionsbescheinigungen ausgestellt?
  8. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Bearbeitungszeiten in Zukunft zu verkürzen?