Beschluss:

Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen.

Begründung

Das Grundstück Windscheidstraße 45/47, Flurstück 298/1 in der Gemarkung Connewitz, wurde vor 4,5 Jahren vom Liegenschaftsamt im Auftrag des Kulturamtes angekauft, um darauf eine Feuerwehrzufahrt für das Werk II zu realisieren. Für die Feuerwehrauffahrt wurde jedoch nur der hintere Teil des Grundstücks benötigt. Der vordere Teil mit einer Größe von 4.000 m² liegt seitdem brach. Da aufgrund der weiter steigenden Geburtenraten und des vorhanden Nachholbedarfs weiterhin neue Kindertagesstätten errichtet werden müssen, sollte auf dem Grundstück eine Kita gebaut werden. Zudem ist das Grundstück aufgrund seiner Nähe zum Werk II und den dadurch gelegentlich entstehenden Lärmemissionen nicht geeignet für eine Wohnbebauung. Hinzu kommt, dass das Grundstück im kinderreichen Leipziger Süden liegt und eine sehr gute Verkehrsanbindung (inkl. ÖPNV-Anschluss) besitzt. Da es sich bei dem Grundstück in der Windscheidstraße um eine der wenigen städtischen Liegenschaften handelt, die geeignet sein könnten, eine Kita darauf zu errichten, sollte dieses Grundstück dafür auch genutzt werden. Dadurch würde zudem das Verhältnis von 20-25% kommunaler Einrichtungen bei der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben.