Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

– in naher Zukunft alle derzeit als Wahllokal genutzten Räumlichkeiten barrierefrei umzugestalten. Ist dies nicht möglich, müssen barrierefreie alternative Standorte, welche als Wahllokal geeignet sind, gefunden werden.
– dass in jedem Wahllokal mindestens eine Wahlkabine so aufgestellt ist, dass diese auch von einem Rollstuhlfahrer problemlos genutzt werden kann.
– zu prüfen, ob in Alten- und Pflegeheimen Wahllokale eingerichtet werden können.
– bis zur Barrierefreiheit aller Wahllokale auf Wahlbenachrichtigungskarten einen Vermerk zu machen, ob das zugehörige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist oder nicht.

Begründung:
Alle Wahllokale sollten barrierefrei sein.
Wir wollen, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben zur Wahl zu gehen. Denn die Wahl ist eine unserer vornehmsten Bürgerrechte.
Bei allen Wahlen bietet sich dem behinderten Wähler die Möglichkeit der Briefwahl. Aber Briefwahl als einzige Möglichkeit der Wahlteilnahme für behinderte Wähler ist nicht akzeptabel, da dies einer Ausgrenzung gleichkommt. Menschen mit einer Gehbehinderung wollen schließlich am Leben in der Gesellschaft teilnehmen, und das aktiv und vor Ort.