Anfrage der SPD-Fraktion

Nach Planungen der Bundesregierung zur Verkürzung des Wehrdienstes und folglich auch das Wehrersatzdienstes möchte der Bundesverteidigungsminister nun die Wehrpflicht in Deutschland insgesamt aussetzen. Eine Aussetzung oder Verkürzung der Wehrpflicht verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der Wehrdienstleistenden würde sich auch auf die Zahl der Wehrersatzdienstleistenden auswirken, deren Anteil in der Gesamtstatistik gegenüber den Wehrdienstleistenden überwiegt.
Inwiefern die, von der Bundesregierung beabsichtigte, Möglichkeit der Verlängerung des Wehrersatzdienstes nach sechs geleisteten Monaten um weitere sechs Monate wahrgenommen wird, ist noch nicht absehbar. Auch muss bedacht werden, dass nach dem Ausscheiden eines Wehrersatzdienstleistenden nicht direkt der nächste Wehrersatzdienstleistende auf einen frei gewordenen Platz nachrücken muss, da nicht gleich viele Einberufene zu jeder Zeit einen entsprechenden Platz suchen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens leisten Wehrersatzdienstleistende ihren Dienst, u. a. auch in verschiedenen Einrichtungen der Stadt Leipzig. In einigen dieser Einrichtungen ist der Anteil der Wehrersatzdienstleistenden so hoch, dass sie etwa die Hälfte der „Gesamtbelegschaft“ ausmachen und entsprechenden Anteil an der geleisteten Arbeit haben.

Deshalb fragen wir:
1. Wie viele Wehrersatzdienstleistende arbeiten in Einrichtungen der Stadt Leipzig (bei voller Auslastung aller zur Verfügung stehenden Plätze)?
2. Wie kann im Fall einer stark rückläufigen Zahl der Wehrersatzdienstleistender in den städtischen Einrichtungen gewährleistet werden, dass die Aufgaben mit gleichbleibender Qualität auch ohne Wehrersatzdienstleistende fortgeführt werden?
3. Existieren bereits Pläne der Stadt Leipzig, um einem eventuellen Einbruch der Zahlen von Wehrersatzdienstleistenden infolge der Wehrdienstreform der Bundesregierung wirksam zu begegnen? Wenn ja, welche?

Ansprechpartner: Sebastian Walther (Kontakt: 0173-4648946)