Anfrage der SPD-Fraktion

Mit dem Beginn des Jahres 2013 wurde die Gebührenstruktur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk geändert, hiervon sind nicht nur Privathaushalte und Unternehmen sondern auch Kommunalverwaltungen betroffen. Die Abgabe für Kommunen wird, wie auch bei Unternehmen, durch verschiedene Faktoren, wie die Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der städtischen Kfz beeinflusst. Der Deutsche Städtetag warnt vor diesem Hintergrund bereits vor einer Kostenexplosion für viele Kommunen, denn je dezentraler und bürgernäher die Stadtverwaltungen organisiert seien, desto höher sei künftig die finanzielle Belastung durch diese Gebühren. Bei manchen Kommunen sollen die Kosten für den Rundfunkbeitrag dadurch bis auf das Dreizehnfache des vorherigen Beitrags gestiegen sein. Medienberichten zufolge hat auch die Leipziger Stadtverwaltung mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.
Der Städtetag kritisiert die Berechnungsgrundlage für Kommunen und fordert deutliche Nachbesserungen, weil die verschiedenen Betriebsstätten bzw. Dienstgebäude vorrangig zum Aufbau einer größeren Bürgernähe eingerichtet worden seien und nicht, um den Medienkonsum innerhalb der Behörden zu befördern. Die Stadt Köln beispielsweise, die ebenfalls deutlich höhere Kosten befürchten muss, hat sich deshalb entschlossen, die Zahlung der Rundfunkgebühren zunächst auszusetzen.

Deshalb fragen wir:

1. Wie hoch ist der im Gebührenbescheid angegebene Betrag, den die Stadtverwaltung für Rundfunkgebühren in diesem Jahr aufbringen muss und wie verhält sich dieser zu den Kosten in den Jahren 2010, 2011 und 2012?

2. Die Stadt Köln, die zunächst ankündigte, die Zahlung der Gebühren auszusetzen, hat mittlerweile mit dem WDR eine einvernehmliche Lösung gefunden. Steht auch die Stadt Leipzig, sofern die Rundfunkgebühren deutlich höher sind als in den letzten Jahren, mit dem MDR bzw. dem Beitragsservice der öff.-rechtlichen Sendeanstalten in Verhandlung?

3. Unterstützt die Stadt Leipzig die Bemühungen des Deutschen Städtetages, eine Revision der  Berechnungsgrundlagen zu erreichen, um eine deutliche Senkung der Beiträge für die Kommunen zu erreichen?