Antrag einzelner Stadträte:

SR St. Wehmann
SR A. Maciejewski
SR Glöckner
SR K. Krefft

Beschlussvorschlag:

Die Umsetzung der Komplexmaßnahme (Antrag HP-02675) „Ausbau Haltestelle Gorki-/Löbauer Str.“ wird im Jahr 2019 (statt 2021) begonnen. Die entsprechenden finanziellen Mitteln in Höhe von 1,255 Mio. EUR sind entsprechend in den HHP 2019 mit 255 TEUR und 2020 mit 1,0 Mio.EUR einzustellen. Um die Baumaßnahme in 2020 umzusetzen und in 2019 vollständig zu beauftragen können, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,0 Mio. EUR in 2019 für 2020 gebildet.

Begründung:
In der damaligen Begründung zum Antrag (A 52/15 – HP 02675) für den Haushaltspan 2015 hieß es von den vier Antragstellern u. a.:
Zum Gesamtvorgang: Wie schon erwähnt, wurde die Maßnahme für den Haushaltsplan 2015 beantragt. In der entsprechenden Stadtratssitzung einigten sich Antragsteller und Verwaltung „die Komplexmaßnahme mit der LVB im Jahr 2017 durchzuführen“. (siehe Wortprotokoll Sitzung des Stadtrates vom 18. März 2015)
Diese wurde zwei Jahre später entsprechend des Stadtratsbeschlusses mit 1,11 Mio. EUR in den Haushaltsplan 2017 ff. (2018: 0,25 Mio. EUR, 2019: 0,15 Mio. EUR, siehe Vorbericht zum HHP 2017/18, S. 110) eingestellt. Mit Bericht vom 03.11.2017 teilte man uns nun mit, dass „eine Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2017 entsprechend Beschluss des Stadtrates“ nicht möglich sei, da „Planfeststellungsverfahren“ und „Bürgerbeteiligung“ durch die Erweiterung der Maßnahme vergessen wurde. “Ein Beginn der Maßnahme sei nun frühestens Ende 2019…“ vorgesehen (siehe auch Anfrage F-5126 vom 13.12.2017).
Im Doppelhaushalt 2019/2020 vermisst man allerdings die Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltsplan aus 2015. Hier findet man die „Komplexmaßnahme“ in der Mittelfristplanung 2021 (siehe Vorbericht zum HHP 2019/20, S. 129) mit einem Betrag von 1,255 Mio. EUR (2018: 245 TEUR Planungsmittel) wieder.
Grundsätzlich stellt sich an dieser Stelle die Frage: Wie geht die Verwaltung mit Stadtratsbeschlüssen um ? Hier fordern wir ein dringendes Umdenken, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen. Daher fordern wir den Beginn dieser konkreten Maßnahme für 2019 ein, damit u. a. das Anliegen der damaligen Antragsteller für mehr Verkehrssicherheit u. a. für die Schüler von drei Schulen umgesetzt wird. Nicht weniger wichtig ist aber auch, dass die Kosten für das Vorhaben nicht dem Planansatz völlig enteilen.