Anfrage der SPD-Fraktion

Der von der NPD für den 7. August 2012 angemeldete Aufmarsch sollte an der Goethestraße/Ecke Ritterstraße stattfinden. Er war im Zeitraum von 11 bis 14 Uhr geplant und sollte maximal eine Stunde dauern. Dies war das Ergebnis eines im Vorfeld stattgefundenen Gesprächs zwischen den Entscheidungsträger/-innen von Stadtverwaltung und Sicherheitsbehörden.

Die NPD war mit 27 Personen anwesend  und einer Lautsprecheranlage mit gut 6 bis 10 Lautsprechern je Seite des LKW und somit wohl mit mehr als 1000 Watt Leistung.
Im Auflagenbescheid wurde vorgeschrieben:
„Auflage 2. Die Benutzung des als Hilfsmittel vorgesehenen Megaphons und anderer Lautsprecher lasse ich nur zu, falls die tatsächliche Teilnehmerzahl mindestens 30 Personen umfasst. Begründung: Nach § 33 Abs. 1 StVO ist der Betrieb von Lautsprechern und Megaphonen im öffentlichen Verkehrsraum bei Störungen des Straßenverkehrs verboten.“

Deshalb fragen wir:

1. Warum durfte die NPD mit nur 27 Anwesenden dennoch die extrem große und laute  Tonanlage betreiben?

2. Gab es eine Sondererlaubnis diesbezüglich?

3. Warum wurde unter diesem Umständen auch noch eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Tonanlage um 1 Stunde gewährt?

4. Warum durfte überhaupt, abweichend vom Bewilligungsbescheid, die NPD Veranstaltung länger durchgeführt werden?