Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig prüft, wie die Energie- und Heizkosten bei Bedarfsgemeinschaften durch eine gezielte Beratung gesenkt werden können. Zu prüfen ist, ob und wie Bedarfsgemeinschaften ein kostenloser Energieberatungsservice angeboten werden kann. Eine Möglichkeit wären z. B. Energieberater, die über den Kommunalkombilohn finanziert werden. Die Realisierung des Projektes kann durch den Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) und die Stadt Leipzig erfolgen. Die Schulung der Mitarbeiter könnte in Kooperation mit den Stadtwerken Leipzig und gegebenenfalls mit Umwelt- und Sozialverbänden bzw. Vereinen erfolgen. Der Einsatz sollte ausschließlich in Bedarfsgemeinschaften erfolgen, um den Bürgern, die sich in der Regel keine Energieberatung leisten können, Energiesparpotentiale zur Senkung der Energiekosten aufzuzeigen. Auch hierbei sollte eine Kooperation mit den Umwelt- und Sozialbverbänden bzw. Vereinen erfolgen.

Begründung:

Statt auf Sozialtarife zu setzen, wird in verschiedenen Städten, darunter Düsseldorf und Frankfurt/Main, auf eine kostenlose Energieberatung zur Verminderung der Strom- und Heizkosten innerhalb von Bedarfsgemeinschaften gesetzt. So lassen sich bereits mit simplen Maßnahmen, wie dem Einsatz von Energiesparlampen oder der Vermeidung des Betriebs von Geräten im Stand-By-Modus, ca. 100 Euro im Jahr pro Haushalt an Energiekosten einsparen. Im Gegensatz zu einem Sozialtarif, bei dem der niedrigere Preis durch die anderen Kunden subventioniert wird, kann Energieberatung zu einer win-win-Situation führen. Der erste Nutznießer wären die Bedarfsgemeinschaften, die Energie und damit Geld einsparen. Der zweite Nutznießer wäre die Stadt Leipzig, die bei den Kosten der Unterkunft einsparen könnte. Der dritte Nutznießer wäre das Klima, da der CO2-Ausstoß durch einen geringeren Energieverbrauch zurück geht.