Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Neubeschaffung von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung und die städtischen Eigenbetriebe, Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken (z.B. Hybridtechnik, Erdgasantrieb, elektroenergetische Betreibung) bzw. nur PKWs mit konventionellem Antrieb, deren CO2–Emission unterhalb des aktuellen Grenzwertes (derzeit 130 g/km) liegt, zu beschaffen. Dazu soll ein abgestimmtes, kohärentes System zwischen Stadt und LVV-Unternehmen entwickelt werden.

Begründung:

Seit dem UN-Klimabericht wird immer deutlicher, dass eine Klimakatastrophe auf der Erde droht, wenn wir nicht energisch gegensteuern.
Ein Teil der dafür verantwortlichen Treibhausgase wird durch den Verkehr „produziert“ (PKW: 11,9 %, übriger Verkehr: 7,1 %; Quelle ADAC). Deshalb ist es notwendig, hier umsetzbare Lösungen zu finden.
Erste Rahmenbedingungen wurden bzw. werden durch die neue EU-Umweltrichtlinie und geplante nationale Regelungen („Ökolabel für Kraftfahrzeuge“) vorgegeben. Nun gilt es, auch auf kommunaler Ebene wirksam zu werden.
Bei der LVV liegen inzwischen Konzepte vor, die rund 1000 Pkw der Unternehmen und ihrer Töchter künftig elektroenergetisch zu betreiben.