Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis zum Ende des 2. Quartals 2017 die Möglichkeiten einer zeitnahen Umsetzung von „offenen Bebauungsplänen“ und unterbreitet einen Verfahrensvorschlag. Das sind die Bebauungspläne, die als Satzung beschlossen wurden und in Kraft getreten sind, jedoch noch nicht oder in größeren Teilen noch nicht realisiert werden konnten. Die spezifischen Historien der B-Pläne sollen dabei berücksichtigt werden.
  2. Priorität bei der Prüfung haben die Bebauungspläne, bei denen zeitnah ein Grundstücksverlust der im Eigentum der Stadt Leipzig stehenden Flächen droht und die Bebauungspläne, die eine größere Anzahl an Bebauungsmöglichkeiten beinhalten.
  3. Die Stadt soll prüfen und einen Vorschlag unterbreiten, wie insbesondere Leipziger Familien mit mehreren Kindern neben der bestehenden städtischen Eigenheimrichtlinie beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden können.

Begründung:

In der Antwort der Verwaltung zur Anfrage Nr. VI-OB-03331 wird deutlich, dass derzeit acht Bebauungspläne mit bisher nicht realisierten Bebauungsmöglichkeiten im Stadtgebiet existieren.

Da die Nachfrage nach Wohneigentum, insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern, in der stark wachsenden Stadt weiterhin zunimmt, sollen die derzeit noch nicht bebauten Flächen innerhalb der beschlossenen Bebauungspläne zügig für eine Bebauung vorbereitet werden.

Ziel soll es sein, vor dem Ausweisen von neuen Baugebieten zunächst die vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsmöglichkeiten zu realisieren.