Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat für den Haushaltsplan des Jahres 2011 insgesamt
21 Anträge eingereicht. Sie umfassen nahezu alle Fachbereiche der Leipziger Stadtverwaltung.

Für die SPD-Fraktion ist solides Wirtschaften die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Haushaltspolitik, deshalb sind alle Anträge der SPD-Fraktion seriös gerechnet und mit entsprechenden Deckungsquellen versehen.

A 94 – Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010

Die für 2011 geplante Nettokredittilgung (16.235.450 Euro) wird auf das Niveau des Planansatzes 2010 (7.120.800 Euro) abgesenkt.

Eventuell zusätzliche Investitionsmittel des Freistaates, die nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2011/12 an die Stadt Leipzig ausgereicht werden, werden den Investitionsprojekten angerechnet, die bis dahin über die Absenkung der Nettokredittilgung finanziert werden. Der Tilgungsbetrag soll so wieder angehoben werden.

Begründung: Die vorgesehene Nettokredittilgung im Haushaltsplan 2011 liegt ca. 9 Millionen Euro über den für das vergangene Jahr eingeplanten Mitteln. Aufgrund der ohnehin knappen Finanzmittel durch die drastischen Sparmaßnahmen des Freistaates, sieht die SPD-Fraktion hier die Möglichkeit, notwendige Investitionsmittel freizusetzen, durch die weitere Fördermittel generiert werden können. Die freiwerdenden Mittel (ca. 9 Millionen Euro) stehen somit als Deckungsquelle zur Verfügung.

 

A 95 – Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer

Der Haushaltsansatz „Rückerstattung Umsatzsteuer – Vorjahr“ (159/300/2) wird auf 1 Million Euro angehoben.

Begründung: Auch für das kommende Jahr sind Rückerstattungen zu erwarten, die sich vermutlich auf dem Niveau des Jahres 2010 bewegen werden.

 

A 96 – Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig

Die Zinsausgaben der Stadt Leipzig werden von 15.920.950 Euro auf 14.920.950 Euro gesenkt.

Begründung: Über das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Leipzig erscheint es möglich, eine Million Euro durch Umschuldung usw. zu generieren.

 

A 97 – Umsetzung Luftreinhalteplan – Baumpflanzungen

Für notwendige (Ersatz)pflanzungen von Straßenbegleitgrün sollen 343.750 Euro in den Haushalt 2011 eingestellt werden.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“

Begründung: Entsprechend der Forderung des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig sind bis 2015 5.000 Straßenbäume zu pflanzen. Dafür sollen entsprechende Mittel in den Haushalt 2011 eingestellt werden.
Außerdem gibt es bei Straßenbäumen ein Defizit im jährlichen Bestand von 375 Stück (Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit,  Gefährdung durch „Altersschwäche“ u.a.)
Seit 2005 gab es für diese Maßnahmen keine entsprechenden Mittel mehr.

Maßnahme     Stück  Einzelpreis  Gesamt

Bestandserhalt    375  250 Euro     93.750 Euro
Forderung LRP    1.000  250 Euro            +250.000 Euro
=343.750 Euro

 

A 98 – Umsetzung Brandschutzbedarfsplan – Gruppenwache Südwest

Für die laut Brandschutzbedarfsplan notwendige Baumaßnahme Gruppenwache Südwest sollen als Haushaltsansatz 1 Million Euro in den Haushalt 2011 eingestellt werden, wenn hierfür nutzbare  zusätzliche Schlüsselzuweisungen vom Freistaat bereit stehen.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig“ und HH-Antrag „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattung aus der Umsatzsteuer“ (Übertragung aus dem VwHH in VmHH)

Begründung: Grundlage der Einhaltung der vom Gesetzgeber geforderten Eingreifzeiten ist die optimale Verteilung von Feuerwachen im Stadtgebiet.  Durch die zeitliche Verschiebung der Bautätigkeiten an der Gruppenwache Südwest – entsprechend Entwurf Haushaltsplan 2011 – ist die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes bis 2015 gefährdet.
Deshalb muss die Baumaßnahme Gruppenwache Südwest wieder in die Kategorie
I–I zurückgestuft werden, wenn zusätzliche Investitionsmittel vom Freistaat an die Stadt ausgereicht werden.
Der städtische Eigenanteil für diese Maßnahme lässt sich erst ermitteln, wenn die Fördermittelzusage des Freistaates vorliegt (angenommen wird ein Fördermittelsatz von 75 Prozent).
A 99 – Zuschüsse für Umweltvereine und –verbände

Die Haushaltsposition „Zuschüsse an Vereine und Verbände“, Haushaltsstelle 701/000/5, wird um 13.600 Euro erhöht.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig“

Begründung: Der Haushaltsansatz für die Leipziger Umweltvereine soll im kommenden Jahr die gleiche Höhe haben wie in diesem Jahr, damit die wichtige und notwendige Arbeit der Vereine ohne weitere Einschränkungen fortgesetzt werden kann. Die finanzielle Unterstützung dieser Vereine und Verbände wurde bereits mit dem Haushalt 2010 um 35.000 Euro gekürzt.

 

A 100 – Neubau Sporthalle Rabet

Der Neubau der Sporthalle Rabet (ehem. Sporthalle Konradstraße) soll mit dem Haushaltsansatz 2.981.450 Euro im Haushalt 2011 eingestellt werden, wenn die vom Freistaat avisierten Fördermittel zur Verfügung stehen.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“

Begründung: Der Neubau der als Dreifelderhalle konzipierten Sporthalle Rabet dient zum einen als Ersatzneubau für die abgebrannte ehemalige Sporthalle Konradstraße. Zum anderen kann mit der Dreifelderhalle der laut Sportprogramm 2015 bestehende Hallenflächenbedarf im Leipziger Osten ein gutes Stück befriedigt werden.
Für die Maßnahme stehen Versicherungsgelder in Höhe von 809.000 Euro zur Verfügung, die Anfang 2012 verfallen.
Der städtische Anteil an der Gesamtmaßnahme in Höhe von 4.470.000 Euro beträgt laut RB vom 16.09.2009 (BS/RBIV-1718/09) rund 721.000 Euro.

 

A 101 – Lineare Erhöhung des Etats der Freien Szene

Der Etat Zuschüsse Vereine Verbände Kulturamt wird 2011 entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 20.02.2008  um 300.000 Euro erhöht.

Die Deckung erfolgt durch Umgruppierungen im Kulturhaushalt.

Begründung: Kaum eine Stadt in Deutschland investiert mehr Geld in ihre Kultur als Leipzig. Zirka 115 Millionen Euro sorgen für eine einzigartige kulturelle Vielfalt. Leipzig ist damit im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt.
Dabei machen nicht allein die Oper, das Gewandhaus und Bach den Ruf Leipzigs als Kulturstadt aus, sondern ebenfalls die Freie Szene. Die Freie Szene beteiligt sich auch an der Heranführung von Kindern und Jugendliche an die Kultur und leistet so einen wichtigen  Beitrag zur kulturellen Bildung in unserer Stadt. Sie stellt ein Bindeglied zwischen den Bürgern und der Hochkultur dar und damit die Basis der Hochkultur. Die Ratsversammlung hat sich im Rahmen der Haushaltsberatung 2008 dazu bekannt, den Anteil der Finanzierung der Vereine und Verbände im Kulturbereich innerhalb der nächsten fünf Jahre schrittweise bis auf 5 Prozent des Kulturetats anzuheben. Einen unverzichtbaren Schritt in diese, von der Ratsversammlung gewollten Richtung, beinhaltet der Antrag, welcher auch hinsichtlich des Deckungsvorschlages geeignet scheint, die Solidarität unter den Kulturschaffenden der Stadt zu stärken.
A 102 – Reduzierung der Kürzung bei Erwerb und Unterhaltung von Büchern der Stadtbibliothek

Der Etat für den Erwerb und die Unterhaltung von Büchern der Leipziger städtischen Bibliotheken wird der Ansatz des Haushaltsplanentwurfs 2011 um 10% angehoben.
Im Haushaltsplan für 2012 wird wieder mindestens die Summe vom beschlossenen Haushaltsplan 2010 eingestellt.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung: Die Leipziger städtischen Bibliotheken sind einer der meistgenutzten Kultureinrichtungen dieser Stadt. Sie stellen einen niedrigschwelligen Zugang zur Bildung und zum lebenslangen Lernen dar.
Um die Leipziger städtischen Bibliotheken weiterhin in ihrer Attraktivität für die Leipziger Bevölkerung zu stärken, gehört neben den Zustand der Bibliotheken und einen gut ausgebildeten Personal auch eine aktuelle Medienauswahl dazu. Nach Angaben der öffentlichen Bibliotheken in Deutschland sollte die Erneuerungsquote der Bibliotheken zwischen 8 -12% der Gesamtkosten der Bibliotheken liegen.

A 103 – Erhöhung des städtischen Zuschusses “Zuschüsse an Vereine und Verbände” des Sozialamtes

Der städtische Zuschuss Förderung zur Wohlfahrtspflege „Zuschüsse an Vereine und Verbände“ wird um 150.000 Euro erhöht.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung: Die Verbände und Vereine der Wohlfahrtspflege leisten einen wichtigen Beitrag für das soziale Gefüge unserer Stadt.  Dies soll weiterhin unterstützt werden.
Der städtische Zuschuss Förderung zur Wohlfahrtspflege „Zuschüsse an Vereine und Verbände“ wird um 150.000 Euro erhöht. Hierdurch wird die Reduzierung zum Haushaltsjahr 2010 teilweise rückgängig gemacht.

A 104 – Erhöhung des städtischen Zuschusses “Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe”

Der städtische Zuschuss Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe wird um 200.000 Euro erhöht.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung: Der städtische Zuschuss Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe wird auf die Summe des Haushaltsbeschlusses 2010 angeglichen.

 

A 105 – Anpassung der Lernmittel pro Schüler

Mittelschulen bzw. Abendmittelschulen (bisher 42 Euro Lernmittel pro Schüler) und Gymnasien bzw. Abendgymnasien (bisher 48 Euro Lernmittel pro Schüler) erhalten pro Schüler die gleiche Höhe an Lernmittel. Dies entspricht einer Summe von etwa 45 Euro pro Schüler.
Die Haushaltsansätze für Lernmittel sind dem entsprechend anzupassen.

Begründung: Schüler an Mittelschulen, Abendmittelschulen, Gymnasien und Abendgymnasien sind gleich zu behandeln. Der Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf setzt sich für eine stärkere Förderung von Mittelschülern und Abendmittelschülern ein.
An Gymnasien werden oft weniger Leihexemplare benötigt, da es mehr Eltern gibt, die die Bücher auch wegen der Prüfungsvorbereitungen kaufen.

A 106 – Festschreibung Schaffung von Schulsozialarbeiterstellen an allen Leipziger Mittelschulen

Innerhalb der nächsten 4 Jahre sind an allen Leipziger Mittelschulen Schulsozialarbeiterstellen zu schaffen. Die zusätzlichen Mittel sind im Haushalt schrittweise zu erhöhen.

Im Haushaltsplan für 2011 sind im Dezernat V Mittel für 2 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen ab dem Schuljahr 2011/12 einzustellen. Hierfür werden 72.000 Euro (36.000,- Euro pro 0,8 VzÄ) pro Schuljahr benötigt. Die Haushaltsstelle Projekt Übergangsmanagement (632/400/6) erhöht sich damit auf 252.000 Euro. Die Stadtverwaltung legt ein entsprechendes Umsetzungskonzept vor und setzt sich für eine Landesförderung von Schulsozialarbeitern an allen kommunalen Schulen ein.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung: Schulsozialarbeit ist professionell durchgeführte soziale Arbeit in einer Schule und mit den Menschen, welche dort lernen und lehren. Sie hat eine beratende Funktion an den Schulen und unterstützt so das pädagogische Personal. Schwerpunkte der Schulsozialarbeit liegen in sozialpädagogischen Hilfen für Schülerinnen und Schüler in psycho-sozialen Problemlagen, wie auch in der Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung.

Von den 25 Leipziger Mittelschulen haben bereits 14 Mittelschulen eine solche Schulsozialarbeiterstelle. Für die übrigen 11 Mittelschulen werden dringend Schulsozialarbeiter gebraucht.

A 107 – Chancen über den zweiten Bildungsweg fördern – Schaffung von einer Schulsozialarbeiterstelle an der Abendschule Leipzig

Im Haushaltsplan für 2011 sind im Dezernat V Mittel für eine Schulsozialarbeiterstelle ab dem Schuljahr 2011/12 an der Abendschule Leipzig einzustellen. Hierfür werden 36.000 Euro für eine 0,8 VzÄ pro Schuljahr benötigt. Die Stadtverwaltung legt ein entsprechendes Umsetzungskonzept vor und setzt sich für eine Landesförderung von Schulsozialarbeitern an allen kommunalen Schulen ein.

Deckungsvorschlag: Siehe SPD-Anträge „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattungen aus der Umsatzsteuer (A 95)“ sowie „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig (A 96)“

Begründung: Sozialen Aufstieg und Chancen zu ermöglichen auch über den zweiten Bildungsweg ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft.
In der Abendschule können Erwachsene, welche sich vorgenommen haben, den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss oder das Abitur nachholen, abends nach der Arbeit lernen. Dies ist ein anspruchsvoller Weg, den leider nicht alle bis zum erfolgreichen Ende zurücklegen. Probleme, welche häufig auftreten sind Verhaltensauffälligkeiten, Probleme wie Schulden, Mietrückstände, Angelegenheiten mit dem Arbeitsamt aber auch Versagungsängste. Entscheidend für ein erfolgreiches Abschließen der Abendschule ist vor allem der eigene Wille, diese Herausforderungen zu meistern und aber auch unterstützende Beratung.

Schulsozialarbeit ist professionell durchgeführte soziale Arbeit in einer Schule und mit den Menschen, welche dort lernen und lehren. Sie hat eine beratende Funktion an den Schulen und unterstützt so das pädagogische Personal und die Schüler.
Zu der Abendschule Leipzig gehören das Abendgymnasium und die Abendmittelschule.
Die Abendschule hat bereits einen Antrag auf Förderung einer Schulsozialarbeiterstelle beim europäischen Sozialfonds beantragt, dieser wurde aber nicht bewilligt.

A 108 – Kinder- und Jugendarbeit für die Zukunft gestalten – Mittel zur Sanierung des Jugendkulturzentrums KAOS, Wasserstraße 18

Zur Realisierung der ersten Sanierungsmaßnahmen werden in den Vermögenshaushalt 2011 ein HH-Ansatz in Höhe von 500.000 Euro für das Jugendkulturzentrum KAOS eingestellt.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag der SPD-Fraktion „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“ (A 94)

Begründung: Die Sanierung des Jugendkulturzentrums KAOS war im Konjunkturpaket II als Bildungseinrichtung vorgesehen, konnte jedoch hier nicht eingeordnet werden. Da die Maßnahme von großer Wichtigkeit ist, wurde in den Verwaltungshaushalt 2010 durch einen Stadtratsbeschluss 100.000 Euro Planungsmittel in den Haushalt eingestellt. 2011 könnten nun die Sanierungsmaßnahmen beginnen. Das Jugendkulturzentrum KAOS ist ein wichtiges Angebot der Jugendhilfe im Stadtbezirk Altwest. Der Stadt gehört das Gelände mit Grundstück seit 1995. Eine Grundsanierung ist dringend notwendig, um das Objekt für die Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten und für die Zukunft zu gestalten.

 

A 109 – Stadtumbau und Stadtteilerneuerung durch Projekte des ASW

Für Projekte des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) sollen im kommenden Jahr zusätzlich bis zu 2,5 Millionen Euro als städtische Eigenmittel zur Kofinanzierung von Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

Die Gelder sollen inkl. Planungsmittel insbesondere in den Bereichen Soziale Stadt, Stadtumbau Ost, Soziale Stadt Grünau, EU-Programme – EFRE Ost und EFRE West, Georg-Schumann-Straße, SSP Georg-Schwartz-Straße, SSP Schönefeld, Gebäudesicherungsprogramm, Folgemaßnahmen CTL und Bundes-/ESF-Programme gemäß der Prioritätenliste des ASW verwendet werden. Für die Folgejahre sind entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt zu berücksichtigen.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag der SPD-Fraktion „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“

Begründung: Im Mai 2009 hat der Leipziger Stadtrat einstimmig das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo) beschlossen. Die integrierte Stadtteilentwicklung in ausgewählten Schwerpunktgebieten (insbesondere Grünau, Leipziger Westen, Leipziger Osten; neu Schönefeld und Georg-Schumann-Straße) ist ein Schwerpunkt des SEKo.

Mit den benannten Programmen zur integrierten Stadterneuerung können Mittel bereitgestellt werden, die auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig ansetzen: bei den baulichen Investitionen, bei der Unterstützung von Projekten der Initiativen und Vereine in den Stadtteilen sowie beim weiteren Ausbau der Netzwerke und der ressortübergreifenden Zusammenarbeit.

Für solche Maßnahmen stehen neben Mitteln aus verschiedenen Fachförderungen integrierte Programme der Stadterneuerung zur Verfügung (Soziale Stadt, Zentrenentwicklung, EFRE). Die Stadt Leipzig erhält in diesem Zusammenhang für jeden eingesetzten Euro 2 Euro von Bund und Land bzw. 3 Euro von der EU hinzu. Das heißt, kommunale Investitionen werden doppelt bzw. dreifach kofinanziert. Wichtig ist daher eine Prioritätensetzung des ASW, welche Maßnahmen einen hohen Förderanteil beinhalten.

Da Leipzig EU-“facing out”-Gebiet ist, stehen bis 2013 nur noch entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Die Stadt kann daher nicht einfach ein Jahr beim Stadtumbau aussetzen, weil das Geld an die Fördermittelgeber zurück gegeben werden muss, also nicht auf spätere Jahre übertragen werden kann.

 

A 110 – Straßen-, Brücken-, Rad- und Fußwegesanierung

Für die Straßen-, Brücken-, Rad- und Fußwegesanierung sollen im Haushalt 2011 zusätzliche Mittel bis zu 5 Millionen Euro als städtische Eigenmittel zur Kofinanzierung von Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag der SPD-Fraktion „Absenkung der Nettokredittilgung auf das Niveau des Planansatzes 2010“

Begründung: Die vom Stadtrat beschlossenen „Schwerpunkte im Straßen- und Brückenbauprogramm 2006-2012“ können nicht umgesetzt werden, da nicht genügend Eigenmittel Im Haushalt eingestellt sind. Zur schrittweisen Umsetzung der darin empfohlenen Bauvorhaben müssen daher zusätzliche Mittel im Haushalt 2011 bereitgestellt werden.
Derzeit sind einzig als neue Maßnahmen die „Luisenbrücke“ und der Ausbau der Lützner Straße im Haushalt eingeordnet. Aber auch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel Neubau Teslabrücke, Brücke Bornaische Straße, Antonienbrücke, Sanierung Wurzener Straße und die Lärmschutzwand B2 müssen gemäß der Prioritätenliste des VTA dringend umgesetzt werden, da ansonsten weitreichende Einschränkungen für den Verkehr in Leipzig drohen bzw. zum Dauerzustand werden.
Der im Frühjahr nächsten Jahres zu verabschiedende Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 muss auch finanziell untersetzt werden, damit die darin beschriebenen Ziele erreicht werden können.

 

A 111 – Personelle Untersetzung der Umsetzung der Clusterstrategie der Stadt Leipzig

Schaffung einer Vollzeitstelle im Bereich der Wirtschaftsförderung zur gezielten Umsetzung der Clusterstrategie der Stadt Leipzig. Das entsprechende Profil dieser Stelle soll fachspezifische Kenntnisse im Clustermanagement voraussetzen.

Diese Stelle wird über eine verwaltungsinterne Personalumsetzung entstehen.

Begründung: Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit hatte die Handelshochschule Leipzig, Lehrstuhl für Marketingmanagement, mit der Evaluation der bisherigen Clusterarbeit und Clusterentwicklung beauftragt. Zentrales Ergebnis dieser seit September vorliegenden Studie ist es, dass die Wirtschaftsförderung in die Phase der initiativen statt der unterstützenden Arbeit einsteigen soll.
Durch diesen Antrag soll ein erster Schritt in diese Richtung möglich gemacht werden, denn die Leipziger Wirtschaft ist nach wie vor noch sehr kleinteilig. Um diesen ersten Schritt erfolgreich gestalten zu können, soll die zuschaffende Stelle notwendige Fachkenntnisse voraussetzen.

Die weitere Entwicklung der Cluster ist dabei aktuell von zentraler strategischer Bedeutung für die Wirtschaftsentwicklung der Stadt Leipzig, insbesondere vor dem Hintergrund der bis 2013 laufenden Förderperiode der EU-Regionalpolitik. Eine gezielte Umsetzung der Clusterstrategie führt zu einer besseren Vernetzung der Unternehmen eines Clusters in der Stadt, zur Nutzung wichtiger Synergien und Bündelung wirtschaftlicher Aktivitäten.

A 112 – Energieberatung für Bedürftige in Leipzig

Die Stadtverwaltung unterstützt das bereits in Leipzig bestehende Projekt „Stromspar-Check“ der Caritas, indem sie 10.000 Euro Lohnzuschüsse pro Jahr gewährt, um die bereits bestehenden 4 AGH-E-Stellen der Caritas bei der Überführung in Bürgerarbeitsstellen zu unterstützen. Diese Unterstützung soll allerdings nur gewährt werden, falls die ARGE dem im Frühjahr 2011 durch die Caritas zu stellenden Antrag auf Verlängerung der AGH-Stellen nicht stattgibt.

Darüber hinaus gewährt die Stadt Leipzig eine finanzielle Unterstützung für Honorarmittel in Höhe von 40.000 Euro, um das Projektteam durch ausgebildete Energieberater zu ergänzen.

Zur Deckung der Ausgaben verweisen wir auf die Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft.

Begründung: Die Caritas führt bereits seit Längerem erfolgreich Strom- und Wassersparberatungen bei bedürftigen Menschen durch. Die durch diese Einsparungen möglichen Minderausgaben kommen der entsprechenden Bedarfsgemeinschaft zugute. Eine Ergänzung des Angebots durch Energieberater, die auf Honorarbasis tätig sind, kann die Beratungsleistung über das Strom- und Wassersparen hinaus erweitern.

Sobald die Bedarfsgemeinschaften entsprechend auch für den sparsamen Umgang mit Heizenergie sensibilisiert worden sind, kann es zu deutlichen Einsparungen kommen. Hierdurch werden die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft abgesenkt und der kommunale Haushalt entlastet. Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in anderen Städten zeigen, dass die Einsparungen um ein Vielfaches über den Projektkosten liegen.

 

A 113 – Schaffung eines Unterabschnitts “Radverkehr”

Ab dem Haushaltsplan 2011 soll sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt jeweils ein Unterabschnitt „Radverkehr“ eingerichtet werden, dem die Haushaltsstellen, die das Thema Radverkehr betreffen, zugeordnet werden.

Begründung: Die Darstellung des Haushaltes Unterabschnitten dient der Übersichtlichkeit. Anhand dieser Darstellung lässt sich relativ einfach die finanzielle Ausstattung der aufgeführten Unterabschnitte überblicken.

 

A 146 – Bessere Gebäude für Kinder – Mittel zur Sanierung von Kindertagesstätten einstellen

1. Zur vollständigen Abrufung der Bundesmittel zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsausbau werden zusätzlich 237.000 Euro in den Vermögenshaushalt des Jugendamtes eingestellt.

2. Für Sanierungsmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften, die als Kindertagesstätten genutzt werden, werden zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 0,5 Millionen Euro in den Vermögenshaushalt eingestellt. (Siehe Liste Vermögenshaushalt mittelfristig für 2011 Kategorie I-II Jugendamt).

Deckungsvorschlag: Einsparungen aus HH-Stelle 3.334/940/001/9 (aus Differenz HH-Stelle zum BS/ RBV-461/10)

Begründung: Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zum Kinderbetreuungsausbau der unter 3jährigen müssen dringend abgerufen werden, um den notwendigen weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter gewährleisten zu können.

Für die Kindertagesstätten in kommunalen Liegenschaften besteht ein hoher Sanierungsbedarf. Für diesen Bereich gibt es keine Fachfördermittel des Freistaates mehr. Das Einsetzen der zusätzlichen Investitionspauschale des Freistaates für diese Sanierungsmaßnahmen ist deshalb notwendig.