Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung & die Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass
a) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat-)Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund entsprechend angehoben werden
b) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden

Begründung:
Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß
Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach Haltungsbeginn und Polizeiverordnung anzumelden und für sie ist Hundesteuer zu entrichten. Darüber hinaus bestehen weitere
Pflichten der Hundehalter in Bezug auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des Kotes, etc.
Die Einhaltung dieser Regelungen durch HundehalterInnen findet allerdings nur sehr unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über unangeleinte
Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen und nicht verwendete Maulkörbe im ÖPNV.
Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit der Hunde mittels einer Chipflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass der
illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden.
Um die Sicherheit in den Ortsteilen des Stadtgebietes zu erhöhen, soll geprüft werden, inwieweit die dort zur Sicherung des Grundstücks eingesetzten Hunde durch eine
Ermäßigung der Hundesteuer weiter bezahlbar bleiben.