Beschlussvorschlag:

Der Änderungsantrag ÄA 15 wird wie folgt ersetzt:

Bei der Umsetzung des Programms zur Aufwertung von Bushaltestellen geht es vor allem um die Herstellung der Barrierefreiheit und um die Ausstattung mit Fahrgastunterständen. Nach Möglichkeit werden beide Maßnahmen kombiniert. Für die Herstellung der Barrierefreiheit nach Maßgabe der in Kapitel 5.11 festgelegten Mindeststandards wurde unter Berücksichtigung der o. g. Kriterien eine Prioritätenliste aufgestellt, die mit dem Ziel eines Umbaus von 30 Richtungshaltestellen im Jahr 2020 umgesetzt werden soll. Die Vorplanungen werden 2020 verstärkt, um für die Folgejahre einen Vorlauf zu haben. Ziel soll es ab 2021 sein, 40 Haltestellen pro Jahr umzubauen. Der Oberbürgermeister nimmt mit dem ZVNL Verhandlungen auf, mit dem Ziel, den Umbau von jährlich 40 Haltestellen finanziell mit Fördermitteln zu untersetzen. Über das Ergebnis wird der Stadtrat bis Juni 2020 informiert.

Begründung:

Erfolgt mündlich.