Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat verfolgt in der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes nur die Variante “starkes Wachstum (obere Prognosevariante)” und untersetzt diese Variante, nach Vorliegen der Bevölkerungsprognose 2016, bis zum Ende des 3. Quartals 2016 entsprechend dieser Prognose.

Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes vorgesehen sind, vertieft und gemeinsam mit Vertreter/-innen der Wohnungsmarktakteure, Stadtgesellschaft und Politik diskutiert.

Begründung:
Die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes wurde im Zeitraum Mai 2014 bis Juni 2015 unter Einbeziehung und Beteiligung von ExpertInnen und BürgerInnen erarbeitet. Der Entwurf geht in Punkt 1.3 Szenarien der zukünftigen Entwicklung von drei Varianten des Bevölkerungswachstums aus: Geringes, mäßiges und starkes Wachstum. Das mit der oberen Prognosevariante angenommene Wachstum geht von einem Plus der Zahl der Haushalte von 2013 bis 2020 um 28.000 aus. Demgegenüber steht eine stetig hohe, die Prognosen übertreffende Zuzugszahl. Laut Statistischem Quartalsbericht steigt die „Einwohnerzahl […] weiter kräftig an, insbesondere durch die hohe Zahl an Zuzügen nach Leipzig. Im 1. Quartal 2015 zogen 7 675 Personen nach Leipzig, der Wanderungsgewinn betrug 2 696 Personen, 605 mehr als im 1. Quartal 2014.“
Zudem ist die wachsende Zahl an Asylsuchenden, in diesem Jahr werden 5.400 Menschen in Leipzig erwartet, nicht ausreichend in die Prognosen einkalkuliert. Aus Sicht des Netzwerkes „Stadt für alle“ wird vor diesem Hintergrund der Wert der optimistischsten Bevölkerungsprognose „bei Fortschreibung der tatsächlichen Zuzugszahlen der letzten Jahre eher ca. 2017 erreicht“.
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre, in denen wenig realistische Bevölkerungsvorausschätzungen zu massiven Engpässen bei der Kita- und Schulinfrastruktur geführt haben, halten es die Antragsteller für geboten, mindestens die optimistische Variante der Bevölkerungsvorausschätzung zur Grundlage des Wohnungspolitischen Konzeptes zu machen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die verschiedenen für diese Variante erarbeiteten Ansätze, Maßnahmen und Instrumente sofort zum Zuge kommen zu lassen.
Insbesondere die Entwicklung des Leerstands und die Notwendigkeit des Wohnungsneubaus sind vor dem Hintergrund realistischer Zahlen neu zu bestimmen.