Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, inwieweit eine straßenbegleitende Bebauung im Geltungsbereich des B-Plans festgeschrieben werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, wie die Anzahl der ebenerdigen Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob Parkplätze flächensparend ober- oder unterirdisch am Gebäude des Bau- und Gartenfachmarktes angeordnet werden können.

 

Begründung:

Zu 1. Zwischen Zwickauer Straße und Eisenbahnüberführung ist die Richard-Lehmann-Straße beidseitig von einer straßenbegleitenden wahrnehmbaren mehrgeschossigen Bebauung geprägt. Diese sollte zur städtebaulich-räumlichen Ordnung der Bebauungsplan aufnehmen und mit Ausweisung einer entsprechenden bebaubaren Fläche fortführen.

Zu 2. Nach der Ansiedlung von Porta und Fahrrad Stadler mit umfangreichen Pkw-Stellplatzflächen sollen mit der geplanten Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem Areal der Alten Messe weitere Flächen für ebenerdige Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden.