Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt 3 ergänzt:

Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des Königsplatzes zum Inhalt hat.
Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird in einer gesonderten Beschlussfassung formuliert.

Die Leitlinien 1, 2, 4 und 6 werden wie folgt geändert:

  1. Städtebauliche Grundlage

    Städtebauliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes 392 bildet die im Rahmen der Städtebauwerkstatt 2010 priorisierte Variante A hinsichtlich der Platzaufteilung (vgl. RBV-815/11).

  2. Nutzungsstruktur

    Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen
    Innenstadt und Südvorstadt. Als Bestandteile einer Nutzungsmischung
    sollen zugelassen werden:

a Wissenschafts-, Forschungs- und öffentliche Bildungseinrichtungen,

b Wohnen: Der Mindestwohnanteil wird mit 20 Prozent der Geschossfläche für das nördliche Quartier und ab 2. Obergeschoss ausschließlich für das südliche Quartier festgelegt. Im nördlichen Quartier können die Wohnungen mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht (vertikale Mischung),

c Büros,

d Gastronomie,

e eine Markthalle mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 800 m² Verkaufsfläche,

f nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers,

g Anlagen für religiöse, kulturelle und gesundheitliche Zwecke,

h Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs.

  1. Stadtökologie/Klima

Der Punkt 4 Stadtökologie/Klima der Leitlinien wird um den Punkt Sky Farming/vertikaler Wald/Begrünung von Fassaden ergänzt.

  1. Öffentlicher Platzraum

Die Platzfläche zwischen Königsplatz und Markthallenstraße wird einer Zwischennutzung bis zur Entscheidung zu einer künftigen Bebauung als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Der Königsplatz wird auch künftig als öffentlicher Platz von Bebauung dauerhaft freigehalten.

Begründung:
Wir sehen es als geboten an, dass nach den geänderten Rahmenbedingungen, die sich u.a. aus der Beendigung des Wettbewerbs zum Freiheits- und Einheitsdenkmal ergeben haben, der westliche Teil des Wilhelm- Leuschner- Platzes städtebaulich neu geordnet wird. Mit der Gestaltung der jetzt zur Verfügung stehenden Brachfläche muss der Bedeutung des Wilhelm-Leuschner-Platzes im städtebaulichen Gefüge Rechnung getragen werden. Eine öffentliche Platzfläche in dieser Dimension dauerhaft zu erhalten, lehnen wir ab.
Mit der geänderten Leitlinie 1 und der Bebauung einer Teilfläche westlich der Markthallenstraße (Beschlusspunkt 3) werden die Planungs- und Bebauungszeiträume zeitlich entkoppelt. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, zwei unterschiedliche Gestaltungsideen zu verwirklichen und damit einer indirekten Monotonie der Stadt- und Baugestaltung entgegenzuwirken.
Die Bepflanzung, sowohl auf den Dächern, wie auch an den Fassaden der Häuser hat eine positive Wirkung auf die Reduktion von Lärm, Reduzierung der Feinstaubbelastung und einen geringeren Anstieg der Temperaturen.