Beschlussvorschlag:

Zur Qualitätssicherung der offenen Jugendarbeit in Leipzig werden offene Freizeiteinrichtungen, als kommunale offene Freizeiteinrichtungen, durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung inhaltlich geführt und gesteuert.

Hierbei agiert die Stadt Leipzig als ein Akteur unter vielen in der Jugendhilfelandschaft der Stadt Leipzig.