Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag 1 wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Sächsischen Staatsregierung und beim Landtag sowie beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag dafür ein, dass durch Beschluss des Sächsischen Landtages bei Neuvermietungen die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird, da es in Leipzig in einer Reihe von Quartieren und in bestimmten Segmenten bereits zu Wohnungsengpässen kommt.

Begründung:
Erfolgt mündlich