Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei den Eintrittspreisen für Schulkonzerte und Veranstaltungen der Musikschule, für zwei Begleitpersonen pro Schulklasse eine 100%ige Ermäßigung festzusetzen. Diese Regelung tritt spätestens ab Schuljahresbeginn September 2007 in Kraft.

Begründung:

Schulkonzerte sind Bestandteil des Unterrichts und finden fast ausschließlich in der Unterrichtszeit statt.
Bei der in Leipzig durchschnittlich anzunehmenden Klassenstärke ist die Begleitung durch zwei Personen bei der An- und Abfahrt sowie zur Umsetzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht bei den Veranstaltungen unbedingt erforderlich. Eine Absicherung seitens der Schulen kann aus Gründen der Personalverfügbarkeit oft nur durch den jeweiligen Klassen- oder Fachlehrer in seiner dienstlichen Funktion erfolgen.
Als zweite Begleitperson fungieren meist Eltern aus den Schulklassen, die sich freiwillig zur Verfügung stellen. Diese können oft nur deshalb die Zeit in den Vormittagsstunden aufbringen, weil sie nicht berufstätig sind. Zurzeit stehen vielen Schulen auch ABM-Kräfte oder Menschen mit Arbeitsgelegenheit zur Verfügung. Von diesen kann nicht verlangt werden, den Eintrittspreis aus privaten Mitteln zu finanzieren.
Eine Erstattungsmöglichkeit über die Schulen oder übergeordnete Dienststellen besteht nicht.
In den meisten Museen der Stadt und bei anderen Bildungsangeboten, die gezielt auf Schüler ausgerichtet sind und in den Vormittagsstunden stattfinden, ist es selbstverständlich, dass zwei Begleitpersonen keinen Eintritt bezahlen.