Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Windu, Airbnb oder 9flats werden derzeit auch in Leipzig durch Unter- oder Weitervermietung Übernachtungen angeboten. Darunter sollen auch Wohneinheiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft und von Genossenschaften fallen.

In anderen Städten, wie Berlin oder Hamburg, sind Vermietungen über diese Plattformen bereits verboten bzw. eingeschränkt, wenn von einer Zweckentfremdung des Wohnraumes ausgegangen wird.

Auch vor dem Hintergrund der Reduzierung der Leerstandsquote in Leipzig auf unter zwei Prozent möchten wir hiermit anfragen:

  1. Wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu diesen kommerziellen Übernachtungsplattformen?
  2. Gibt es Überlegungen, auch in Leipzig eine Einschränkung oder ein Verbot gegenüber diesen Anbietern auszusprechen, wenn eine Zweckentfremdung des Wohnraumes offensichtlich ist?
  3. Welche Maßnahmen unternimmt die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, um eine illegale Weiter- oder Untervermietung über kommerzielle Übernachtungsplattformen zu verhindern?