Christopher_Zenker2Christopher Zenker, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: “Die CDU scheint die einfachsten Gesetzesgrundlagen im Asylrecht nicht zu kennen. Anders kann man ihren Ratsantrag nicht erklären. Kein Geflüchteter der seinen Wohnsitz frei wählen darf und deshalb beispielweise nach Leipzig zieht, wird in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Darauf basiert jedoch die Argumentation der Christdemokraten. Der frei erfundene Zusammenhang zwischen Sachleistungen und einem dann verminderten Zuzug von Geflüchteten entbehrt daher jeglicher Grundlage. Kurz, der Antrag ist an Populismus kaum noch zu überbieten.“
Flüchtlinge die anderen Kommunen oder Landkreisen nach dem Königsteiner-Schlüssel zugewiesen wurden, aber später nach erteiltem Aufenthaltstitel umziehen, suchen sich selbstständig ihre Wohnung und werden nicht mehr in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Sie beziehen dann ihre Leistungen in der Regel nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern bestreiten ihren Lebensunterhalt selbstständig oder erhalten Leistungen nach Sozialgesetz.
„Wenn die Stadt wieder auf Sachleistungen setzen  würde, wäre das für die Kommune teurerer werden, da der Verwaltungsaufwand steigt und die Anbieter der Sachleistungen höhere Preis haben, als am Markt üblich. Diese sinnlosen Mehrkosten soll die CDU-Fraktion bitte mal ihrem Kämmerer erklären. Darüber hinaus führen Sachleistungen zur Entmündigung von Flüchtlingen und sind damit ein Integrationshindernis. Wer seine Einkäufe selbstständig erledigen muss, lernt unsere Stadt und Leute kennen und benötigt Deutschkenntnisse um sich zu verständigen. Die gängige Praxis ist damit auch ein Anreiz, möglichst schnell Deutsch zu lernen“, so Zenker abschließend.