Christopher_Zenker2Bundesbauministerin Barbara Hendricks möchte noch in diesem Jahr ein Förderprogramm für den Bau von Kleinwohnungen auflegen, um insbesondere den Bau von Wohnungen für Einpersonenhaushalte zu fördern. Davon würden nicht nur Studenten und Auszubildende profitieren, sondern auch alleinstehende Geringverdiener bzw. Bezieher von Wohnhilfen.

Für den sozialpolitischen Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion, Christopher Zenker, ist das ein erster richtiger Schritt, um auch künftig in Großstädten und Ballungszentren bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen.

„Gerade kleine Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind in vielen größeren Städten, wie eben inzwischen auch bei uns, Mangelware. Schließlich sind solche Wohnungen nicht nur für Studenten oder Azubis mit einem schmalen Budget interessant, sondern eben beispielsweise auch für Rentner, alleinstehende Empfänger von Arbeitslosengeld II oder gar Flüchtlinge. Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag der Bundesbauministerin sehr begrüßenswert, weil damit Anreize geschaffen werden, dass entsprechende Kleinwohnungen neu gebaut werden können.“

Dennoch kann das nur ein erster Schritt sein, denn auch größere Wohnungen mit vier und mehr Zimmern sind in Leipzig inzwischen knapp. In einem ersten Schritt sollte der Bund die 518 Millionen Euro, die er jährlich für den sozialen Wohnungsbau an die Länder ausreicht, mit einer Zweckbindung versehen, damit diese auch tatsächlich für Wohnungsbau verwendet werden. Das Land ist darüber hinaus ebenso gefordert, ein Programm für sozialen Wohnungsbau aufzulegen.

Hierzu erklärt Christopher Zenker: „Durch das starke Bevölkerungswachstum wird es auch in sächsischen Großstädten wichtig, wieder in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Dazu muss das Land die entsprechenden Mittel dafür auch an die Kommunen weiterreichen und spätestens mit dem nächsten Doppelhaushalt ein Förderprogramm auflegen. Die Stadtverwaltung und die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft sind gefordert, zügig die notwenigen Rahmenbedingungen und Planungen zu schaffen, um die Gelder abrufen zu können. Die Zeit drängt, denn das Förderprogramm für kleine Wohnungen gilt zunächst für Bauvorhaben, die bis 2018 abgeschlossen sind.“